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Die Blätter an den Bäumen verfärben sich und fallen nach und nach herab. Bleibt Herbstlaub dann liegen, kann das schnell zu einer gefährlichen Angelegenheit werden. Eigentümer von Immobilien müssen sich daher darum kümmern, dass vor ihrer Haustür kein Fußgänger auf dem Laub ausrutscht.
Haftung der Eigentümer für Sturz
Weil Eigentümer für Sturzverletzungen haftbar gemacht werden können, rät die Verbraucherzentrale Bremen allen Hausbesitzern daher zu einer Privathaftpflichtversicherung - im Fall der Fälle kommt sie für Schadensersatzansprüche auf. Wichtig ist dies aber auch für Mieter, wenn ihnen der Mietvertrag eine Pflicht zum Laubbeseitigen auferlegt.
Herbstlaub muss beseitigt werden
Gehwege müssen wochentags von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie an Wochenenden von 9.00 bis 20.00 Uhr risikolos passierbar sein. Das bedeutet, dort Herbstlaub ebenso wie Schnee und Eis zu beseitigen. Das Laub darf allerdings vom Gehweg nicht einfach auf die Straße gekehrt werden - denn auch dort kann es ja die Verkehrssicherheit gefährden. Die Verbraucherzentrale rät, die Blätter in die Bio-Tonne oder auf den Kompost zu werfen oder als Grünabfall auf einer Deponie zu entsorgen.
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