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Krankenkassenrecht und Sozialrecht | 02.03.2023

Kosten­Ã¼bernahme

Brustaufbau nach Krebs: Kranken­kasse muss neue OP-Methode zahlen

Brustkrebs­patientin hat Anspruch auf Lipofilling

(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 19.01.2023, Az. S 17 KR 408/21)

Nach einer Krebs­erkrankung entscheiden sich viele Patientinnen für einen Brustaufbau. Die Kosten muss die Kranken­kasse übernehmen - auch bei einer neuen OP-Methode mit Eigenfett.

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Nach einer Brust­krebs­erkrankung werden die Brüste meist mithilfe von Implantaten wieder aufgebaut. Zahlen muss die Kranken­kasse aber auch die neue Methode des Lipofilling, bei dem die Brust mit Eigenfett rekonstruiert wird. So eine Ent­scheidung des Sozial­gerichts Speyer macht das Portal (AZ: S 17 KR 408/21).

Brustaufbau mit Silikonimplantaten scheiterte wiederholt

Geklagt hatte eine Krebs­patientin, deren Brust entfernt worden war. Mehrere Versuche, sie mit Silikon­implantaten aufzubauen, waren gescheitert - die Implantate mussten wieder entfernt werden. Die Patientin sah in einem Lipofilling die einzige Alternative - auch um die Asymmetrie der Brüste auszugleichen.

Krankenkasse argumentiert mit erhöhtem Krebsrisiko

Die Kranken­kasse lehnte jedoch ab, die Kosten für ein Lipofilling zu tragen. Die Begründung: Es handle sich dabei nicht um eine anerkannte Behandlungs­methode. Die Kranken­kasse verwies darauf, dass es zu schmerzhaften Verhärtungen in der Brust kommen könne. Außerdem erhöhe sich durch diese OP-Methode das Risiko für eine erneute Krebs­erkrankung.

SG bejaht Leistungspflicht der Krankenkasse

Diese Argumentation überzeugte das Gericht allerdings nicht - es gab der Brustkrebs­patientin recht. Sie habe Anspruch auf ein sogenanntes Lipofilling. Die Argumentation des Gerichts: Diese Methode könne Asymmetrien der Brüste besonders gut ausgleichen. Auch das erhöhte Risiko für eine neue Krebs­erkrankung spreche nicht gegen die OP-Methode. Es falle in die Verantwortung des jeweiligen Behandlers, über ein solches Risiko aufzuklären.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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