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Reisewarnung ist nicht gleich Reiseverbot
Urlaub ist auch möglich in Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt - denn eine solche ist kein Reiseverbot. Allerdings gilt für Rückkehrer aus einigen Risikogebieten in Deutschland eine Quarantäne-Pflicht. Das zu wissen ist gerade für Berufstätige wichtig.
14 Tage Quarantäne kann zu Lohnausfall führen
Anfang Juli galt in vielen Bundesländern etwa eine Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Schweden. Das kann für Arbeitnehmer zum Problem werden: Denn Beschäftigte, die nach einem Urlaub aufgrund einer Quarantäne für 14 Tage zu Hause bleiben müssen, gehen das Risiko ein, für diese Zeit keinen Lohn zu erhalten. Darauf weist Michael Bachner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Beitrag beim Bund-Verlag hin.
Ohne Arbeitsleistung kein Lohn
Beschäftigte dürfen im Falle einer Quarantäne ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen - und ohne Arbeitsleistung erhalten sie nach Paragraf 614 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keinen Lohn.
Bei angeordneter Quarantäne gibts Lohnentschädigung
Lohn-Entschädigung nur bei individueller Quarantäne-Anordnung Lohn-Entschädigungen im Quarantänefall gibt es nach Paragraf 56 im Infektionsschutzgesetz nur bei einer behördlich und individuell angeordneten Quarantäne. Der Arbeitgeber zahlt dann für die Zeit Leistungen in Höhe des Verdienstausfalls an den Arbeitnehmer und lässt sich das von der zuständigen Behörde erstatten.
Vor Reise über Quarantänepflicht informieren
Über eine Quarantäne-Pflicht für Reise-Rückkehrer entscheiden jeweils die Bundesländer (Paragraf 32 IfSG). Für diese allgemeingültigen Landesverordnungen aber greift die Entschädigungsregelung den Angaben zufolge nicht. Vor einer Reise sollten sich Beschäftigte also darüber informieren, ob sie im Anschluss laut Landesverordnung in Quarantäne müssen oder nicht.
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Arbeit im Homeoffice bei Quarantäne möglich
Eine Möglichkeit kann es für manche Berufstätige sein, für die Zeit der Quarantäne von zu Hause aus zu arbeiten. Das geht laut Fachanwalt Bachner, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Betrieb gibt. Dann bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiter ihren Lohn.