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Urlauber bekommen ihr Geld vom Hotel zurück, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des bundesweiten Beherbergungsverbots jetzt Inlandsreisen absagen müssen.
Geld zurück bei Beherbergungsverbot
Eine Beherbergung sei aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover dem dpa-Themendienst. Daher gebe es bereits angezahltes Geld in diesem Fall zurück, und es fielen auch keine Stornogebühren an.
Gilt auch für Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Dies gelte nicht nur für gebuchte Hotelübernachtungen, sondern auch bei Urlauben in Ferienwohnungen und Ferienhäusern, sagte Degott. Es ist also egal, ob Urlauber im Haus einer großen Hotelkette oder bei einem kleinen, privaten Vermieter von Ferienwohnungen gebucht haben.
Ausnahme: Quarantänevorschrift am Reiseziel
Anders sähe es aus, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wären, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsste der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist.
Verbot gilt bundesweit
Die deutschen Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen.
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