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Arbeitsrecht | 21.12.2020

Zuverdienst­grenze

Corona-Pandemie: Neue Zuverdienst­grenze für vorgezogene Altersrente ab 2021

Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüng­liche Hinzu­verdienst­grenze

Die Corona-Pandemie hat an vielen Stellen zu Personal­engpässen geführt. Damit auch Rentner manche Lücke füllen können, steigt die Hinzu­verdienst­grenze für vorgezogene Alters­renten noch einmal.

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Die Hinzu­verdienst­grenze für vorgezogene Alters­renten steigt noch einmal: Für 2021 können statt 44.590 Euro dann 46.060 Euro hinzuverdienst werden, erklärt die Deutsche Renten­versicherung Bund in Berlin. Das heißt: Jahres­einkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2022 gilt dann allerdings voraussichtlich wieder die ursprüng­liche Hinzu­verdienst­grenze von 6300 Euro pro Kalender­jahr.

Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung soll erleichtert werden

Die ursprüng­liche Hinzu­verdienst­grenze war für 2020 bereits auf 44.590 Euro erhöht worden. Hintergrund ist der durch die Corona-Pandemie gestiegene Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäne­anordnungen ausgelösten Personal­engpässe in anderen Wirtschafts­bereichen. Mit der Regelung soll die Weiter­arbeit oder Wieder­aufnahme einer Beschäftigung nach Renten­eintritt erleichtert werden.

Neue Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner

Die Anhebung der Hinzu­verdienst­grenze gilt für Neu- und Bestands­rentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzu­verdienst­regelungen für Renten wegen ver­minderter Erwerbs­fähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinter­bliebenen­renten.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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