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Berufsrecht der Anwälte und Verbraucherrecht | 12.08.2020

Rechts­beratung

Corona-Pandemie: Wenn der Rechtsanwalt nur per Telefon erreichbar ist?

Anwälte können auch per Telefon helfen

Die Corona-Krise hat viele Fragen aufgeworfen. Manche lassen sich nur mit rechtlicher Hilfe klären. Doch was, wenn der Rechtsanwalt nur per Telefon erreichbar ist?

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Die Corona-Pandemie macht men­schlichen Kontakt mitunter schwierig. Kein Wunder also, dass manche Dienst­leistung derzeit auf anderen Wegen stattfindet - am Telefon zum Beispiel.

Laut einer Erhebung des Gesamt­verbandes der deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) ist die Nachfrage nach den telefonischen Rechts­beratungen zu Beginn der Krise schlagartig angestiegen: Lassen sich in normalen Monaten etwa 115 000 Verbraucher am Telefon beraten, waren es im März und April knapp 285 000 Fälle.

Kontaktbeschränkungen nicht einziger Grund

Der Grund für diesen Anstieg liegt allerdings nicht allein darin, dass die Kanzleien zweitweise für Besucher nur eingeschränkt zugänglich waren. In den meisten Bundes­ländern zählen Rechts­anwälte zu den system­relevanten Berufen. „Ihre Arbeit ist wesentlich für einen funktionierenden Rechtsstaat“, sagt Tim Günther, Experte für anwaltliches Berufsrecht und selbst Rechtsanwalt in Hannover.

Daher dürfen Juristen auch weiterhin unter Einhaltung der lokal gültigen Sicherheits­maßnahmen Beratungen vornehmen. „Teilweise ist der Besuch des Anwalts aber auf dringende Rechts­fragen beschränkt“, so Ulrich Wessels, Präsident der Bundes­rechtsanwalts­kammer.

Die unsichere Lage während der Corona-Krise bringe vielmehr eine große Zahl von Rechts­fragen mit sich, schätzt Thomas Lämmrich, beim GDV zuständig für Rechts­schutz­versicherungen. „Wir rechnen mit einer deutlichen Zunahme von Rechts­schutz­fällen und der damit verbundenen Kosten.“ Zahlreiche Rechts­streitigkeiten spielten sich derzeit auf dem Gebieten des Vertrags-, Arbeits- und des Reiserechts ab. Viele hätten Fragen, etwa zu Kurzarbeit, Kündigung und Reise­stornierungen.

Rechtsbeistände an Verschwiegenheitspflicht gebunden

Rechtlich macht es kaum einen Unterschied, ob man sich persönlich oder am Telefon beraten lässt: Rechts­beistände sind in jedem Fall an die Verschwiegenheits­pflicht gebunden. Sie müssen aber darauf achten, dass die persönlichen Daten ihrer Mandanten bei der Fern­kommunikation genauso geschützt sind wie im Vier-Augen-Gespräch.

Daher muss der Jurist auch darauf achten, welche Plattform er wählt, wenn er etwa per Video­telefonie Kontakt aufnimmt. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkung im Gesetz, wie ein Rechtsanwalt eine Rechts­dienst­leistung zu erbringen hat. Auch worüber er Rat erteilt ist dem Anwalt völlig freigestellt. Allerdings sei die telefonische Beratung kein Substitut für das persönliche Gespräch, so Lämmrich.

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Komplexe Fälle besser persönlich besprechen

Zwar könnten weniger komplexe Fälle auch am Telefon zu Ende besprochen werden. „Wenn man aber keine Unterlagen einsehen kann, dann sind die Möglichkeiten zur Beratung nur beschränkt.“ Geld spart man durch die telefonische Beratung nicht. Die Gebühren, die der Rechtsanwalt verlangt, sind in beiden Fällen gleich hoch. „Deshalb ist es wichtig, dass Mandant und Rechtsanwalt vorab über die Kosten sprechen“, sagt Wessels. „Der Mandant sollte sich nicht scheuen, nach den entstehenden Kosten zu fragen.“

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolge entweder nach dem Rechts­anwalts­vergütungsg­esetz oder aufgrund von Ver­einbarungen. „Möchte der Mandant lediglich einen mündlichen Rat, eine Auskunft oder ein kurzes Gutachten bietet es sich an, dass der Rechtsanwalt auf eine Gebühren­vereinbarung hinwirkt.“

Auch Anruf kann Geld kosten

Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, kann der Anwalt für eine Beratung von einem Verbraucher maximal 250 Euro zuzüglich Mehrwert­steuer verlangen, sofern der Rechts­streit nicht vor Gericht geht. Die Gebühr für ein erstes Beratungs­gespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwert­steuer.

Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. „Es ist in der Öffentlichkeit wenig akzeptiert, dass ein kurzer Anruf beim Rechtsanwalt schon Gebühren auslösen kann“, sagt Timm Günther. Tatsächlich sei es aber grund­sätzlich so, dass ein Rechtsanwalt immer dann, wenn er bewusst auf eine rechtliche Frage antwortet, auch Gebühren verlangen dürfe - und auch für falsche Antworten hafte.

Anders ist das nur, beispiels­weise einem Bekannten beim Sport oder einem Grillfest einen Rechtsrat aus reiner Gefälligkeit erteilt. Hier wird schon aus den Umständen klar, dass der Jurist sich nicht rechtlich binden möchte.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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