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Androhung des Blaumachens ist eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten
Manchem rutscht im Ärger dem Chef gegenüber zwar ein Satz wie „Dann bin ich eben krank!“ heraus, wenn er trotz wichtiger Termine nicht freibekommt. Doch das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Mitarbeiter, die sich so äußern, versuchten etwas zu erpressen, auf das sie keinen Anspruch haben. Schon die Androhung des Blaumachens ist eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, die kein Arbeitgeber hinnehmen muss.
Gekündigt worden?
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