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Verbraucherrecht und Versammlungsrecht | 04.04.2023

Demonstration

Darauf sollten Protestierende bei Demos unbedingt achten

Antworten auf wichtige Fragen im Überblick

Friedlich unter freiem Himmel zu demon­strieren - das ist das Grundrecht von jeder und jedem. Doch es gibt gewisse Rechte und Pflichten, an die sich Demon­strierende wie Polizei­beamte halten müssen.

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Durch die Straßen einer Stadt ziehen oder sich an einem Platz versammeln und protestieren, das ist in Deutschland ein im Grundgesetz verbrieftes Recht, das allen zusteht. Das Ziel einer Demonstration: Aufmerksamkeit in der breiten Öffentlichkeit zu erzeugen. Oft tragen Protestierende dafür beschriftete Trans­parente vor sich her und tun lautstark ihre Meinung kund - immer begleitet von den wachen Augen der Polizei. Wer sich an die Spielregeln hält, hat im Normalfall nichts zu befürchten. Doch was sind die Spielregeln - für Protestierende wie auch Polizisten?

Worauf fußt die rechtliche Grundlage für eine Demo

Nach Artikel 8 Absatz 1 des Grund­gesetzes (GG) haben Deutsche das Recht, sich „friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Für Aus­länderinnen und Ausländer gilt das auch, ihr Recht auf Versammlungs­freiheit beruht allerdings auf der allgemeinen Handlungs­freiheit und der Meinungs­freiheit, die ebenfalls im Grundgesetz verankert sind. So hat jeder und jede in Deutschland einen Rechts­anspruch darauf, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu ver­anstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Geregelt ist das im Versammlungs­gesetz des Bundes und den entsprechenden Regelungen der Länder-Versammlungs­gesetze. „Es wird hier also nicht zwischen Deutschen und Ausländern differenziert“, sagt ein Sprecher des Bundes­innen­ministeriums.

Muss eine Demonstration angemeldet werden?

„Versammlungen müssen lediglich angezeigt werden, sie brauchen aber keine Erlaubnis“, sagt Peer Stolle, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. Das muss in der Regel spätestens 48 Stunden vor Beginn des Protests passieren. Anzumelden ist die Demo zumeist bei der Ordnungs­behörde oder Ver­sammlungs­behörde, „ein Anruf dort kann ausreichen“, so Stolle.

Folgende Daten sind bei der Anzeige mitzuliefern: Wer demonstriert?

Was ist das Motto? Wie ist die Person, die die Versammlung leitet, zu erreichen? Danach kann die zuständige Behörde Vor­kehrungen treffen, um die Versammlung zu schützen. Mitunter erfolgt die Genehmigung der Veranstaltung mit Auflagen, um ein friedliches Miteinander sicherzustellen. Die An­melde­pflicht entfällt lediglich bei sogenannten Spontan­versammlungen.

Apropos Versammlungs­leitung: Jede angemeldete Demo muss eine Leiterin oder einen Leiter haben. Diese Person ist unter anderem verpflichtet, für Ordnung zu sorgen und im Blick zu haben, dass alle Protestierenden die gesetzlichen Regeln einhalten. Gibt er oder sie Anweisungen, müssen Demo-Teil­nehmende diese befolgen. Oft stehen der Leiterin oder dem Leiter Ordner zur Seite.

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Was müssen Teilnehmer beim demonstrieren beachten?

Sie müssen sich an das sogenannte Friedlichkeits­gebot halten. Das besagt, dass Versammlungen „friedlich und ohne Waffen“ von­statten­gehen müssen. Halten sich Demon­strierende nicht an Recht und Gesetz, müssen sie damit rechnen, dass Ordnungs­behörden eingreifen.

Doch nicht jede Straftat mache eine Versammlung unfriedlich, sagt Rechtsanwalt Stolle. Das ist erst der Fall, wenn die Versammlung insgesamt einen gewalt­tätigen oder auf­rührerischen Verlauf nimmt. Eine Versammlung gilt als unfriedlich, wenn es in ihrem Verlauf zu erheblicher körperlicher Gewalt gegen Personen oder Sachen kommt oder erhebliche Gewalt gegen Personen oder Sachen angestrebt wird. „Verhält sich ein Teil der Teilnehmenden unfriedlich, nimmt dies den friedlichen Teilnehmenden nicht ihr Recht auf eine Demo“, so Stolle.

„Idealer­weise arbeiten Versammlungs­leitung und Ver­sammlungs­behörde zusammen, um einen störungs­freien Ablauf der Versammlung oder des Aufzugs zu gewähr­leisten“, sagt der Sprecher des Bundes­innen­ministeriums.

Was sollten Demonstranten besser lassen?

In der Wahl der Mittel und Ausdrucks­form ihrer Meinungs­kundgabe seien Protestierende grund­sätzlich frei, sagt Peer Stolle - zumindest solange sie sich an das Friedlichkeits­gebot halten.

In einigen Bundes­ländern ist es zudem verboten, sich zu vermummen, also das Gesicht durch Masken, Schals oder ähnliche Gegenstände zu verdecken. Dieses Verbot soll sicher­stellen, dass Ordnungs­hüter die Identität eines Demonstranten feststellen können, wenn es etwa zu straf- oder ordnungs­rechtlich relevanten Handlungen kommt.

Trifft die Polizei Anweisungen oder Maßnahmen, um Gefahren abzuwehren oder zu verhüten, sollten sich Demon­strierende diesen nicht widersetzen.

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Ist es okay, wenn Demonstranten Abwehrsprays mit sich führen?

Gegenstände, die als eine Art Schutzwaffe geeignet sind, dürfen Demon­strierende nicht mit sich führen. Das ist in den Versammlungs­gesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Abwehr­sprays, wie etwa Pfeffer­sprays, können nach Angaben des Sprechers des Bundes­innen­ministeriums unter den Begriff der Schutzwaffe fallen.

Mit welchen Strafen müssen Demonstranten bei Verstößen rechnen?

Wer gegen ein geltendes Vermummungs­verbot verstößt, kann sich strafbar machen und muss mit einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Eine solche Strafe droht auch jenen, die bei Versammlungen oder Aufzügen Waffen mit sich führen. Darüber hinaus gelten weitere Straf- und Bußgeld­vorschriften für tätliche Übergriffe, Sach­beschädigungen und sonstige relevante Handlungen.

Welche Rechte und Pflichten hat die Polizei?

„Die Polizei ist angehalten, sich zurückzuhalten und die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen. Sie ist zur politischen Neutralität verpflichtet“, sagt Peer Stolle. Gibt es Hinweise auf Straftaten, darf die Polizei Verdächtige festnehmen. „Sie ist nur in unmittelbaren Gefahren­situationen berechtigt, Auflagen zu erlassen oder die Routen von Aufzügen zu ändern“, so der Rechtsanwalt.

Eine Versammlung oder einen Aufzug kurzfristig auflösen und verbieten darf die Polizei nur, wenn schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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