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Arbeitsrecht | 06.02.2023

Arbeits­platz

Darf ich am Schreib­tisch essen und trinken?

Essen und Trinken am Arbeits­platz erlaubt ist oder nicht, hängt von Arbeits­schutz- und Hygiene­vorschriften

Viele Beschäftigte trinken gerne Kaffee während sie arbeiten, manche früh­stücken morgens erstmal vor dem Computer. Doch kann der Arbeitgeber Croissants und Co. vor dem Laptop auch verbieten?

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Ein belegtes Brötchen zum Frühstück, während man die E-Mails checkt. Eine Tasse Kaffee vor dem Meeting - und ein Stück Kuchen, um das Nachmittags­tief vor dem Bildschirm zu überwinden. Viele Beschäftigte essen und trinken am Arbeits­platz. Doch darf man das eigentlich?

Kein generelles gesetzliches Verbot

Das kommt darauf an. „Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, am Arbeits­platz Speisen und Getränke zu sich zu nehmen“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeits­recht. In bestimmten Bereichen könne der Arbeitgeber das Essen oder Trinken am Arbeits­platz aber verbieten, „zum Beispiel wegen Hygiene­vorschriften oder Sicherheits­bestimmungen“.

Oft gibt es gute Gründe für ein Verbot

Untersagen könne der Arbeitgeber das Essen am Arbeits­platz immer dann, wenn er ein „nachvoll­ziehbares Interesse“ daran hat, so Bredereck. Das sei zum Beispiel regelmäßig gegeben, wenn die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter ständigen Kunden­kontakt haben. Auch zur Art der Nahrungs- oder Getränke­aufnahme kann der Arbeitgeber dann Vorgaben machen, so Bredereck. „Er kann dem Mitarbeiter im Kunden­verkehr beispiels­weise verbieten, direkt aus der Flasche zu trinken.“ Die Möglichkeit, während der Arbeitszeit etwas zu trinken, müssen Arbeitgeber aber schon aus Gründen des Gesundheits­schutzes einräumen.

Essen nur im Pausenraum

Und auch mit leerem Magen muss niemand den ganzen Tag arbeiten. „Während der Pausen muss dem Arbeit­nehmer eine Nahrungs­aufnahme zu zumutbaren Bedingungen ermöglicht werden“, erklärt Alexander Bredereck. Ein Recht, das am Schreib­tisch zu tun, hat man aber nicht unbedingt. Gibt es einen Pausenraum im Unternehmen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte dort essen.

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Übrigens

„Alkohol darf der Arbeitgeber am Arbeits­platz komplett verbieten“, sagt Alexander Bredereck. Auch wenn es solch ein generelles Verbot im Unternehmen nicht gibt, empfiehlt der Fachanwalt für Arbeits­recht Beschäftigten, sich bei alkoholischen Getränken zurückzuhalten. „Wenn der Arbeitgeber mit der Sektflasche auf das neue Jahr anstoßen will, kann man ein Glas mittrinken.“ Als Arbeit­nehmer sollte man die Runde aber nur in Abstimmung mit dem Vor­gesetzten schmeißen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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