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Tierrecht | 19.09.2023

Haus­tier­bestattung

Darf ich mein Haustier im Garten begraben?

Je nach Tiergröße gibt es verschiedene Optionen - ein Überblick

Wenn das Haustier stirbt, stellt sich die Frage: Wo soll es seine letzte Ruhe finden?

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Wer schon mal ein Tier verabschiedet hat, weiß, wie schwer es ist, sich von ihm zu trennen. Begraben, kremieren, entsorgen: Alles davon klingt zunächst un­vorstellbar. Aber, für irgendetwas müssen sich Tier­besitzer entscheiden. „Wer einen eigenen Garten oder ein Grundstück besitzt, darf sein Tier dort beerdigen“, informiert der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Bei kleinen Tieren braucht es für das Begraben keine Genehmigung.

Erlaubnis des Veterinäramtes

Nur: Was ist überhaupt ein „kleines Tier“? Wellen­sittich, Hamster und Meer­schweinchen sind ohne Frage klein, bei Hunden ist die Sache schon schwieriger. Ein Richtwert: „Im Mietrecht gilt alles, was etwa so groß ist wie ein West Highland Terrier, noch als klein“, sagt Ackenheil.

Die Hauskatze dürfte also unproblematisch sein, eine Dogge ist deutlich größer und deshalb wohl genehmigungs­pflichtig. Hier braucht es die Erlaubnis des örtlichen Veterinär­amts, beziehungs­weise im ländlichen Raum unter Umständen der Gemeinde­verwaltung. Ist das Tier nicht an einer melde­pflichtigen Krankheit gestorben, haben Besitzer aber gute Chancen, dass dies bewilligt wird.

Auf die Umwelt achten

Generell gilt: Das Tiergrab darf nicht auf einem Grundstück in einem Wasser- oder Natur­schutz­gebiet liegen. Und das Tier darf in der letzten Zeit keine Medikamente erhalten haben, die die Umwelt schädigen. Hierüber kann der behandelnde Tierarzt Auskunft geben.

Der Kadaver muss in jedem Fall mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit Erde bedeckt werden, so dass er von anderen Tieren nicht wieder ausgegraben wird. Das Grab muss außerdem ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen beziehungs­weise dem Nachbar­grundstück entfernt liegen.

Wer das Tier weich betten möchte, sollte dafür Material wählen, das leicht verrottet, also zum Beispiel Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

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Begraben nur im eigenen Garten

Viele Menschen besitzen weder einen Garten noch ein Grundstück. Ist das Begraben im Wald oder in Parks erlaubt? Nein. „Das ist eine Ordnungs­widrigkeit, für die derjenige mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld belangt werden kann“, so Ackenheil.

Eine Alternative könnte ein Tier­friedhof sein. Zu den unterschiedlich hohen Kosten der Bestattung, die etwa im drei­stelligen Bereich liegen können, kommen hier allerdings auch regelmäßig die Kosten für die Grabmiete.

Asche kann zu Schmuck werden

Katzen, Hunde und inzwischen sogar Pferde kann man inzwischen auch einäschern lassen. Dies kostet allerdings für Katzen und Hunde einen drei­stelligen, für Pferde einen vierstelligen Betrag. Meistens müssen Besitzer entscheiden, ob das Tier alleine oder mit mehreren Tieren gemeinsam eingeäschert werden soll - letzteres ist etwas günstiger.

Die Urne können Tier­besitzer dann mit nach Hause nehmen, die Asche kann aber auch verstreut - zum Beispiel über dem Meer - oder sogar zu Schmuck verarbeitet werden.

Tier in Praxis lassen

Auch wenn es für viele Besitzer nicht in Frage kommt: Theoretisch ist es erlaubt, kleine Tiere im Hausmüll zu entsorgen. Doch auch hier gilt: Haben sie Medikamente bekommen, die schädlich für die Umwelt sind, geht das nicht.

Für alle größeren Tiere ist ohnehin die Tier­körper­beseitigungs­anlage zuständig. Dorthin lässt das Tier auch der Tierarzt bringen, wenn Tier­besitzer sich nach dem Ein­schläfern entscheiden, ihren Vierbeiner in der Praxis zu lassen. Dies kostet je nach Bundesland und Tiergröße eine niedrige zwei- (Hund, Katze) bis drei­stellige Summe (Pferd).

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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