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Arbeitsrecht | 14.03.2023

Privaten Laptop

Darf ich meinen eigenen Laptop für den Job verwenden?

Keine Nutzung ohne Zustimmung des Arbeit­gebers

Fix noch eine E-Mail an die Kollegen schreiben oder Termine checken: Wer gerade nicht im Büro sitzt, nutzt dafür vielleicht auch mal den privaten Laptop. Warum man das besser lassen sollte.

Nochmal schnell abends berufliche E-Mails checken am privaten Laptop oder Handy - ist das eigentlich erlaubt?

Arbeitgeber muss Zustimmen

Streng genommen nicht. „Arbeit­nehmer dürfen ihren privaten Laptop nur verwenden, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln.

Abmahnung möglich

Auch wenn das in der Praxis selten der Fall ist: Theoretisch kann der Arbeitgeber Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter abmahnen, wenn sie unerlaubt über ihre privaten Geräte auf Arbeits­programme zugreifen.

Andersherum gilt aber auch

Der Arbeitgeber darf Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer nicht zwingen, ihren privaten Laptop für die Arbeit zu nutzen. Er ist verpflichtet den Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmern die Arbeits­mittel zur Verfügung zu stellen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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