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Arbeitsrecht und Datenschutzrecht | 04.10.2021

Gehälter

Darf mein Arbeitgeber anderen Kollegen mein Gehalt preisgeben?

Bekanntgabe der Gehälter schon aus Datenschutz­gründen unzulässig

Die genaue Gehalts­höhe ist im Berufsleben oft ein heikles Gesprächs­thema. Aber was, wenn der Arbeitgeber die Summe munter an Kolleginnen und Kollegen weitergibt? Darf er das?

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Kommen ungleiche Gehälter ans Tageslicht, kann dies zu Unmut und Konflikten zwischen Team-Mitgliedern führen. Aber darf der Arbeitgeber die Höhe meines Gehalts überhaupt gegenüber Dritten preisgeben?

Nein. „Schon aus Datenschutz­gründen darf der Arbeitgeber mein Gehalt nicht ohne weiteres öffentlich kundtun“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeits­recht in Berlin. Der Arbeitgeber dürfe die Gehälter der einzelnen Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter also zum Beispiel nicht einfach am Schwarzen Brett veröffentlichen.

Weitergabe an Personalabteilung kann zulässig sein

Anders sieht es dem Arbeits­rechts­experten zufolge aus, wenn die Mitteilung nur an bestimmte Mit­arbeiterinnen oder Mitarbeiter erfolgt, die Daten zum Beispiel an die Personal­abteilung gehen. Hier sei es zulässig, Informationen zu Gehältern weiter­zugeben, wenn dies zur Durchführung des Arbeits­verhältnisses erforderlich ist.

Aber auch in diesem Fall müsse der Arbeitgeber den Datenschutz beachten. „So dürfen die Personal­akten nicht für jedermann zugänglich im Büro herumliegen“, stellt Bredereck klar.

Auch die Personalabteilung hat Schweigepflicht

Mitarbeiter und Mit­arbeiterinnen der Personal­abteilung haben ihrerseits eine Schweige­pflicht. Der Arbeitgeber muss anordnen und kontrollieren, dass sie diese Schweige­pflicht auch einhalten.

„In der Praxis geht hier vieles andere Wege“, sagt Bredereck. Das könne aber für Arbeitgeber in Zukunft durchaus teuer werden. Die Datenschutz­behörden würden Verstöße „mittlerweile mit durchaus empfindlichen Ordnungs­geldern belegen“.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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