DAWR > Darf mein Arbeitgeber mich einfach versetzen? < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht | 18.01.2023

Versetzung

Darf mein Arbeitgeber mich einfach versetzen?

Arbeitgeber kann sich bei einer Versetzung auf sein Weisungs­recht berufen - mit Grenzen

Von der Klinik-Station in die Verwaltung, von Düsseldorf nach Berlin: Für Beschäftigte kann eine Versetzung eine große Umstellung bedeuten. Doch ist sie einfach so möglich?

Werbung

Bei dieser Frage kommt es auf den Inhalt des Arbeits­vertrags an, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeits­recht in Gütersloh. „Arbeits­verträge geben Arbeit­gebern ein gewisses Direktions­recht“, so der Rechts­experte. Vor einer potenziellen Versetzung müsse anhand des jeweiligen Arbeits­vertrags geprüft werden, wie weit das Direktions­recht des Arbeit­gebers reicht.

Tätigkeit sollte gleichwertig sein

„Das Direktions­recht kann durchaus beinhalten, dass Arbeitgeber einen Arbeit­nehmer versetzen können“, so Schipp. Eine Grenze sei aber dann überschritten, wenn Arbeitgeber einem Arbeit­nehmer eine minder­wertige Tätigkeit zuweisen. „Das Direktions­recht erstreckt sich nur auf gleichwertige Tätigk­eiten.“ Das heißt: Gibt es an anderer Stelle im Betrieb eine Tätigkeit mit gleichen Qualitäts­anforderungen, werden sich Arbeit­nehmer einer Versetzung nicht unbedingt widersetzen können.

Darüber hinaus gilt: Enthält der Arbeits­vertrag konkrete Angaben dazu, dass ein Arbeit­nehmer oder eine Arbeit­nehmerin für eine ganz bestimmte Abteilung beschäftigt wird, liegt es nicht im Direktions­recht des Arbeit­gebers, ihn oder sie zu versetzen.

Auch für die Standort­versetzung gelten ähnliche Bedingungen. Im Arbeits­vertrag muss geprüft werden, ob eine Versetzung zulässig ist oder nicht. „Bei einer Bank mit vielen Geschäfts­stellen in der Region dürfte es zum Beispiel kein Problem sein, einen Beschäftigten an einen anderen Standort zu versetzen“, so der Fachanwalt. Aber auch ein Wechsel von Düsseldorf nach München kommt infrage.

Schwere der Versetzung spielt eine Rolle

Eine wesentlicher Punkt sei dabei aber: „Der Arbeitgeber muss sogenanntes billiges Ermessen walten lassen, wenn er eine solche Ent­scheidung trifft, wie er sein Direktions­recht ausübt.“ Heißt: Arbeitgeber können nicht einfach willkürlich verfahren. Vielmehr müssen die beiderseitigen Interessen von Arbeit­nehmer und Arbeitgeber vor der Versetzung sorgfältig abgewogen werden.

„Dabei spielt auch die Schwere der Versetzung eine Rolle“, so Schipp. Die Versetzung von einer Abteilung in die andere etwa sei deutlich einfacher als die Versetzung, die einen Umzug von München nach Düsseldorf voraussetzt.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10053