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Nach der Rechtsprechung muss in allen Räumen der Wohnung tagsüber von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden können. Zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr darf der Vermieter die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren. Maximal 18 Grad Celsius müssen aber möglich sein. Vgl. auch Mietminderungstabelle zum Mietmangel „Heizungsausfall“.
Vermieter muss defekte Heizung schnellstmöglich reparieren lassen
Sollte die Heizung ganz oder in einzelnen Räumen nicht funktionieren, muss der Mieter seinen Vermieter darüber unverzüglich informieren. Der Vermieter muss dann die Heizung reparieren lassen. Tut er das nicht oder dauert die Reparatur lange, darf der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich unter anderem nach dem Umfang des Ausfalls.
Auch Heizungsgeräusche können einen Mietmangel darstellen. Lautes Klopfen, Gluckern etc. muss man nicht einfach so hinnehmen (vgl. Welche Rechte habe ich als Mieter bei Klopf- und Knackgeräuschen in der Heizung?).
Anwalt für Mietrecht
Bei Problemen im Mietrecht wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Mietrecht (vgl. Anwaltsliste) oder finden Sie hier im Deutschen Anwaltsregister einen Rechtsanwalt für Mietrecht.