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Verbraucherrecht und Versicherungsrecht | 28.10.2022

Hochsaison für Langfinger

Einbruchs­zeit: Hab und Gut für Hausrat­versicherung dokumentieren

Denn im Schadens­fall verlangt die Versicherung eine sogenannte Stehlgut­liste.

Gut vorbereitet für den Ernstfall: Wer seine Hab­seligkeiten penibel dokumentiert, tut sich nach einem Einbruch leichter, entwendete Gegenstände zu identifizieren.

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Die dunkle Jahreszeit ist Hochsaison für Langfinger. Die Hausrat­versicherung ist dabei der beste Schutz, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruch­diebstahls abzusichern. Wird etwas entwendet, zahlen Versicherer den Wieder­beschaffungs­preis. Voraussetzung dafür ist aber, dass Betroffene ihr Hab und Gut gegenüber der Versicherung auflisten können, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Denn diese verlangt im Schadens­fall eine sogenannte Stehlgut­liste.

Vor dem Ernstfall: Auflistung von Hausrat und Wertgegenstände

„Um Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausrat­versicherer zu vermeiden und eine solche Stehlgut­liste schnell erstellen zu können, empfiehlt sich bereits grund­sätzlich eine präzise Dokumentation des Hausrats und der Wert­gegenstände“, sagt Boss. Versicherte sollten ihre Hab­seligkeiten schon vor einem etwaigen Einbruch auflisten, fotografieren und die Rechnungs­belege aufbewahren. So lasse sich im Ernstfall schnell erfassen, welche Güter fehlen oder beschädigt wurden.

Wichtig: Aktenzeichen der Versicherung mitteilen

„Die eigene Dokumentation sollte stets so aktuell wie möglich gehalten werden“, sagt Boss. Zwischen­zeitliche Neu­anschaf­fungen oder Verkäufe sollten entsprechend vermerkt werden. Kommt es tatsächlich zum Schadens­fall, müssen Einbruchs­opfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruch­schaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Die polizeiliche Tage­buchnummer beziehungs­weise das Akten­zeichen gehört laut BdV ebenfalls in die Stehlgut­liste und muss dem Versicherer mitgeteilt werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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