Werbung
Klage gegen die Soli-Vorauszahlungen für 2020
Das Ehepaar hatten gegen die Vorauszahlung des Solis für dieses Jahr geklagt, weil sie das für verfassungswidrig halten. Die Kläger können gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof einlegen.
Bund der Steuerzahler unterstützt die Musterklage
Er sieht mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 keine Rechtfertigung mehr für den Solidaritätszuschlag, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte. Ab 2021 sollen diesen nur noch Spitzenverdiener zahlen müssen. Die Teil-Abschaffung steht jedoch in der Kritik.
Für 2020 ist die Zahlung rechtens
Das Finanzgericht folgte dem Argument der Kläger jedoch nicht. Es entschied sich dagegen, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dennoch gab das Gericht den Klägern teilweise Recht - wegen eines Rechenfehlers des Finanzamtes. Dieses hatte die ab 2021 geltende Änderungen nicht berücksichtigt, als es die Höhe der Vorauszahlung des Ehepaars festlegte.