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Auf der elektronischen Gesundheitskarte muss in der Regel ein Bild des Versicherten zu sehen sein. Der Karteninhaber muss darauf zweifelsfrei erkennbar sein, so lautet die wesentliche Vorgabe an dieses Foto.
Krankenkasse darf Foto mit Weihnachtsmütze oder Käppi ablehnen
Im Detail legt jede Krankenkasse individuell fest, welche Anforderungen sie an das Lichtbild stellt. Doch darf die Kasse die Ausstellung der Gesundheitskarte ablehnen, weil der Versicherte nur Bilder einreicht, auf denen er mit Weihnachtsmütze oder Käppi zu sehen ist?
Antragsteller begehrt Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte
Ein Mann bestand jedenfalls darauf - und zog deshalb vor das Sozialgericht Hamburg. Er wollte, dass die Krankenkasse ihm die Gesundheitskarte in einem Eilverfahren ausstellt. Seine Begründung: Weihnachtsmütze oder Käppi hin oder her, sein Gesicht sei auf den Bildern gut zu erkennen, die Fotos seien also geeignet.
Kein Anspruch auf Foto mit Weihnachtsmannmütze
Doch der Mann blitzte mit dem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verordnung ab. Das Gericht wies diesen als unbegründet zurück (Az.: S 30 KR 1024/20 ER).
Passmuster als Orientierung
Eine konkrete gesetzliche Vorgabe für das Bild auf der Gesundheitskarte gibt es nicht. Zur Orientierung verwies die für die Telematikinfrastruktur in Deutschland zuständige Gesellschaft Geomatik zur Einführung der neuen Karten aber auf die Passmusterverordnung.
Darin heißt es unter anderem: Die abgebildete Person muss frontal fotografiert worden sein, die Augen dürfen nicht verdeckt sein, eine Kopfbedeckung ist in der Regel nicht erlaubt. Ausnahmen sind aber zum Beispiel aus religiösen Gründen möglich, beispielsweise das Tragen eines Kopftuchs, sofern das Gesicht dennoch gut zu erkennen ist.
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Keine schlüssige Begründung für Weihnachtsmütze
Während sich das Tragen eines Kopftuchs zum Beispiel schlüssig begründen lässt, sieht das beim Aufsetzen einer Weihnachtsmütze anders aus. Solche Bilder dürfe die Kasse ablehnen, entschied das Gericht. Zumal sie mit der Vorgabe, dass die Menschen auf den Fotos keine Kopfbedeckung tragen sollen, einen legitimen Zweck verfolge: Nämlich die bessere Erkennbarkeit des Versicherten.
Zweifel an Echtheit möglich
Dazu kommt: Wer auf der Gesundheitskarte mit Zipfelmütze zu sehen ist, muss damit rechnen, dass deren Echtheit in der Arztpraxis angezweifelt werden könnte.