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Arbeitsrecht | 22.02.2023

Über­stunden

Freizeit oder Geld? So können Sie Über­stunden abbummeln

Überstunden­abgeltung durch Freizeit­ausgleich nicht ohne Einwilligung des Arbeit­gebers

Kommt man spät von der Arbeit nach Hause, weil man Über­stunden gemacht hat, scheint es vielleicht verlockend, am nächsten Tag einfach auszu­schlafen. Doch muss der Arbeitgeber dem zustimmen?

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Über­stunden kosten Freizeit - und manch einer möchte sie vielleicht lieber abbummeln als Geld dafür zu bekommen. Doch können Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer selbst entscheiden, welchen Ausgleich sie wählen?

Abgeltung durch Freizeitausgleich

Grund­sätzlich werden Über­stunden in Geld entlohnt, so die Arbeitnehmer­kammer Bremen. Sie können auf der einen Seite nur dann durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer damit einverstanden sind. Umgekehrt gilt aber auch, dass Sie nicht vom Arbeitgeber verlangen können, statt einer Entlohnung einen Freizeit­ausgleich zu bekommen.

Überstundenregelung im Arbeitsvertrag

Sieht Ihr Arbeits­vertrag eine Regelung vor, laut der Über­stunden oder ein Teil davon bereits mit dem Festgehalt abgegolten sind, lohnt sich laut Arbeitnehmer­kammer Bremen allerdings eine Über­prüfung des Vertrags. Denn häufig seien solche Regelungen unwirksam, da sie entweder nicht klar oder intransparent formuliert sind oder den Arbeit­nehmer benachteiligen.

Vergütung von Übersunden

Werden Über­stunden mit Geld vergütet, gilt dafür dann übrigens der vertraglich vereinbarte Stundenlohn. Ein Anspruch auf Überstunden­zuschläge besteht nur, wenn es hierfür eine Regelung im Arbeits­vertrag, im Tarif­vertrag oder in einer Betriebs­vereinbarung gibt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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