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Steuerrecht | 04.01.2023

Grundsteuer­erklärung

Frist läuft ab: Grundsteuer­erklärung bis Ende Januar 2023 abgeben

Eigentümer zur Abgabe verpflichtet

Sie brauchen noch ein paar gute Vorsätze für das Jahr 2023? Wie wäre es damit: Die Grundsteuer­erklärung rechtzeitig abgeben. Das müssen jedenfalls alle Personen mit Grundbesitz zeitnah machen.

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Bis Ende Januar 2023 haben alle Eigen­tümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz noch Zeit: Dann müssen sie ihre Grundsteuer­erklärung abgeben. Darauf macht Younes Frank Ehrhardt aufmerksam. Er ist Geschäfts­führer vom Eigentümer­verband Haus & Grund Hessen.

Sein Rat

Die Sache nicht bis kurz vor Ende der Frist aufschieben. Etwa um mögliche Server-Über­lastungen zu umgehen. Solche Probleme habe es Anfang Juni gegeben - wegen des großen Ansturms zu Beginn der Eingabe-Frist, so Ehrhardt. Die Eingabe der Daten ist etwa über das Elster-Portal möglich.

Verspätungszuschlag droht

Wer die Grundsteuer­erklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungs­zuschlag rechnen. „Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung“, sagt Ehrhardt. Gibt jemand seine Erklärung gar nicht ab, kann das Finanzamt zudem die Besteuerungs­grund­lagen schätzen. In beiden Fällen besteht für Eigentümer weiterhin die Pflicht, die Grundsteuer­erklärung abzugeben.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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