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Immobilienrecht und Verbraucherrecht | 10.01.2023

Verordnung der Bundes­regierung

Für viele Pflicht: So sparen Sie bei der Heizungs­prüfung

Fragen und Antworten im Überblick

Wer sich mit dem Energie­sparen auseinandersetzt, stößt schnell auf den Tipp zum hydraulischen Abgleich der Heizung. Für viele Wohnungs­besitzer ist der sogar bald Pflicht.

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Große Mehr­familien­häuser mit Gasheizung müssen schon in diesem Jahr eine Prüfung und einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizungs­anlage durchführen lassen. Kleinere Wohn­gemeinschaften sind 2024 dran. Es handelt sich dabei um eine einmalige Angelegenheit. Aber es lohnt sich, das schon jetzt vorzuplanen. Immobilien-Experten empfehlen eine Kopplung an einen anderen Pflicht­termin oder an die übliche Heizungs­wartung. Das spart Kosten.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Bei diesem Abgleich ermittelt ein Fachbetrieb, wie viel Wärme­leistung es braucht, um die Wohnräume eines Hauses zu beheizen. Darauf basierend werden die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauf­temperatur eingestellt.

Außerdem werden die Pumpen­leistung und die nötigen Wider­stände im Heiz­kreislauf errechnet. Dadurch wird sicher­gestellt, dass von der Umwälz­pumpe zu den Heiz­körpern und zurück immer genau die benötigte Wassermenge fließt. Denn fließt zu viel oder zu wenig Wasser, werden nicht alle Räume im Haus gleich­mäßig warm. Die Folge: Kältere Heizkörper werden stärker aufgedreht. Das verursacht unnötige Kosten.

Die Maßnahme wird von Heizungs­fach­betrieben durch­geführt und dauert je nach Größe der Anlage mehrere Stunden, vielleicht auch mit einer Unter­brechung über zwei Tage für die Berechnung.

Wer ist verpflichtet, das machen zu lassen?

Viele Wohnungs­besitzer beziehungs­weise Eigentümer von Mehr­familien­häusern sind betroffen, Besitzer von Ein- und Zwei­familien­häusern nicht. Und: Es geht nur um Zentral­heizungen, die mit Gas betrieben werden.

Eine Verordnung der Bundes­regierung vom 1. September 2022 sieht vor, dass Mehr­familien­häuser ab zehn Wohn­einheiten eine Heizungs­prüfung bis 30. September 2023 machen lassen müssen. Für Wohn­gebäude von sechs bis neun Wohn­einheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag.

Dabei geht es darum, zu überprüfen, ob die Einstellungen des Heizsystems optimiert sind und ob diese bereits auf einen hydraulischen Abgleich zurückgehen. Zeigt die Heizungs­prüfung Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden, so das vom Umwelt­ministerium Baden-Württemberg geförderte Informations­programm Zukunft Altbau. Wurde noch kein hydraulischer Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls Pflicht zu den schon genannten Stichdaten. Dafür gibt es laut Zukunft Altbau einen Zusatz­termin.

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Wann lasse ich die Prüfung und den Abgleich am besten machen?

Die Fristen enden erst in einigen Monaten beziehungs­weise in über einem Jahr. Trotzdem rät Zukunft Altbau, bereits jetzt vorausschauend zu planen und Termine zu kombinieren.

Einerseits, um Kosten zu sparen. Wird die Heizungs­prüfung im Zuge eines sowieso statt­findenden Termins durch­geführt, liege der Aufwand in einer Größenor­dnung von 50 bis 150 Euro. Bei einem separaten Termin „können die Kosten in vielen Fällen schnell auf die doppelte Größenor­dnung anwachsen“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Auch der Verbraucher­schutz­verband Wohnen im Eigentum empfiehlt die Termin-Kombination, um Anfahrts­kosten und Zeit zu sparen. Außerdem werde es wahrscheinlich günstiger sein, wenn alle Eigentümer in einem Mehr­familien­haus den hydraulischen Abgleich gemeinsam durchführen lassen. Das ist kein Muss, da der Abgleich auch die Heizkörper einbezieht und diese zum Sonder­eigentum der einzelnen Parteien zählen.

Anderer­seits entlasten die Kombi-Termine das Handwerk. Etwa die Verbindung mit der Feuer­stättens­chau des Schorn­steinfegers, die ebenfalls verpflichtend ist - zweimal innerhalb von sieben Jahren. Oder mit der jährlichen Anlagen­wartung durch die Fachleute vom Heizungsbau. Auch Energie­beraterinnen und -berater können die Prüfung laut Zukunft Altbau vornehmen.

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Worauf sollte ich bei der Terminvereinbarung achten?

Die Heizungs­prüfung sollte man nicht mit einem Heizung­scheck verwechseln. Denn dieser geht einen Schritt weiter und ist keine Pflicht. Beim Heizung­scheck inspizieren und dokumentieren die Fachleute laut Zukunft Altbau das komplette Heizsystem. Zwar erhalte man dadurch genauere Ergebnisse. Letztendlich führt der Check aber oft zu denselben Optimierungs­maßnahmen wie die Heizungs­prüfung.

Was bringt der hydraulische Abgleich?

Der Energie­verbrauch bei der Erwärmung von Heiz­körpern soll sich durch einen hydraulischen Abgleich um bis zu 15 Prozent senken lassen, heißt es auf dem Portal Intelligent heizen des VdZ - Wirtschafts­vereinigung Gebäude und Energie und von der gemeinnützigen Beratungs­gesellschaft co2online. Zukunft Altbau geht von 10 Prozent aus, die Energie­beratung des Verbraucher­zentrale Bundes­verbands geht von einer Einsparung von bis zu fünf Prozent aus.

Lohnt sich der Abgleich auch für kleinere Gebäude?

Zum längerf­ristigen Energie­sparen - ja. Finanziell betrachtet - auf den ersten Blick nicht. Die einfachste Variante des hydraulischen Abgleichs, die Berechnung und Einstellung der Anlage, kann laut Frank Hettler für kleinere Gebäude 1000 Euro kosten. Dazu können Kosten für Umbauten kommen, etwa den Tausch einzelner Heizkörper oder den Einbau von Unter­ventilen an den Heiz­körpern zum Einstellen der Wassermenge.

Bei hydraulischen Abgleichen nach umfang­reichen Umbau­maßnahmen in größeren Mehr­familien­häusern können niedrige fünfstellige Beträge anfallen. Diese Investitions­kosten sind in den meisten Fällen höher, als man in einem Winter an Ersparnissen herausholen könnte. Aber die Kosten für den Abgleich werden sich je nach Heizungs­system in wenigen Jahren amortisieren.

Und man kann die Kosten immerhin reduzieren: Aktuell gibt es für Gebäude, die nicht unter die Pflicht zum hydraulischen Abgleich fallen, staatliche Förderung für die Maßnahme. Für Bestands­gebäude mit höchstens fünf Wohn­einheiten bekommt man über das Programm „Heizungs­optimierung“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) nach Antrag 15 bis 20 Prozent der Kosten zurück, wenn mindestens 300 Euro anfallen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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