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Mietrecht | 06.03.2023

Nachmieter gesucht

Fürs Inserat: Mieter können Vermietern Foto­aufnahmen verweigern

Veröffentlichung ist Eingriff in die Privat­sphäre

Was in den eigenen vier Wänden passiert, haben Mieterinnen und Mieter zum größten Teil selbst in der Hand. Das gilt zum Beispiel auch für Foto­aufnahmen, die Vermieter womöglich machen wollen.

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Sie ziehen aus und Ihre Mietwohnung wird weiter­vermietet, oder der Besitzer will sie verkaufen? In diesen Fällen benötigen Vermieter oder Eigentümer häufig aktuelle Bilder für das Inserat. Mieterinnen und Mieter sollten aber wissen: Gegen ihren Willen dürfen Vermieter, Eigentümer und auch Makler keine Foto­aufnahmen in der Mietwohnung machen. Darauf weist der Mieter­verein München hin.

Fotos für Wohnungsanzeige erfordert Genehmigung des Mieters

„Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet allein der Mieter“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäfts­führerin des Mieter­vereins München. „Er ist während seiner Mietzeit alleiniger Besitzer der Wohnung und damit hat er das alleinige Entscheidungs­recht.“ Immerhin möchte nicht jeder, dass im Internet seine Wohnungs­einrichtung oder Einzel­heiten aus der Privat- oder Intimsphäre zu erkennen sind.

Fotografieren verboten: Schadensersatz droht nicht

Verweigern Mieterinnen und Mieter ihre Zustimmung zu Foto- oder auch Video­aufnahmen, brauchen sie also nicht etwa eine Kündigung zu fürchten. Sie sollten sich auch nicht von Drohungen mit Schaden­ersatz einschüchtern lassen. Mieterinnen und Mieter haben das Recht in dieser Angelegenheit laut dem Mieter­verein auf ihrer Seite.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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