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Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 31.01.2023

Elektroauto-Batterie

Geladene Regelwerke: Fallstricke bei der Akku-Garantie umgehen

Nutzungs­regeln müssen beachtet werden

Die Batterie zählt zu teuersten Bauteilen im E-Auto. Hersteller geben sich bei ihren Garantie­versprechen spendabel. Gegen die Bedingungen kann man im Alltag jedoch schnell verstoßen.

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Acht Jahre oder 16.000 gefahrene Kilometer: Es gibt kaum ein Hersteller­versprechen, das länger gelten soll, als die Garantie beim Antriebs-Akku von Elektro­autos. Aber wird das Versprechen auch eingelöst, wenn der Akku streikt? Nicht in jedem Fall. Man sollte die Bestimmungen genau kennen, denn sie betreffen den Autofahre­ralltag konkret - etwa beim Laden des Akkus.

Informationen zu Garantiebedingungen aushändigen lassen

„Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewähr­leistung, die bei neuen Produkten zwei Jahre beträgt, ist eine Garantie ein Vertrag über einen festgelegten Zeitraum. Da gilt das Klein­gedruckte“, sagt Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrs­recht beim Auto Club Europa (ACE).

Bei Neu­fahrzeugen sollten sich Kunden daher alle Unterlagen, die die Garantie betreffen, zur Lektüre aushändigen lassen. Auch Aussagen in Werbe­broschüren oder Screenshots von Anzeigen zählen zu Eigen­schaften des Kaufrechts und sollten gespeichert werden.

„Zu­sicherungen, Aussagen und Ver­einbarungen von Verkäufern halten Kauf­interessenten besser schriftlich fest und lassen sich diese bestätigen“, rät Kempgens. Das erleichtere die Beweis­führung bei späteren Unstimmig­keiten.

Garantie teils bis zu einer Million Kilometer

Die meisten Hersteller von E-Fahrzeugen, darunter heimische wie Audi, BMW, Porsche und VW oder ausländische wie Citroën, Polestar, Mazda oder Nissan bieten eine Garantie für Akkus von acht Jahren oder 160.000 Kilometer Lauf­leistung an - je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Hyundai gelten sogar bis 200.000 Kilometer.

Bei einzelnen Modellen sind die Zusagen noch umfassender: Mercedes-Benz bietet für den Speicher im EQS bis 250 000 Kilometer oder zehn Jahre, Tesla bei Modell S und Modell X bis 240.000, Lexus für den UX 300e gar bis zu einer Million Kilometer. Das Vertrauen in die Technologie scheint vorhanden.

Doch so pauschal, wie sich die Zahlen lesen, werden die Versprechen nicht eingelöst. So fällt der Akku bei Porsche aus der Garantie, wenn Hinweise aus der Bedienungs­anleitung nicht beachtet wurden. Beim Modell Taycan etwa ist die Garantie bereits nach drei Jahren oder 60.000 Kilometern futsch, wenn entsprechende Hinweise zur Standzeit missachtet werden.

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Garantieverlust bei Tiefenentladung und Chiptuning

Gleiches tritt bei BMW, Fiat, Nissan und Opel ein, wenn der Akku tiefen­entladen oder wie bei Tesla ein Service-Update nicht durch­geführt wurde.

Als eine Grundlage dafür, ob ein Akku zum Garantie­fall wird oder nicht, gilt unter anderem die verbliebene Mindest­kapazität - wie viel Energie der Strom­speicher im Vergleich zum Auslieferungs­zeitpunkt vollgeladen also noch bereit­stellt. Fällt sie im vorgegebenen Zeitrahmen unter 70 Prozent, kann bei den meisten Auto­herstellern ein Garantie­fall geltend gemacht werden.

Jens Dralle, Ressort­leiter Test und Technik bei der Fach­zeitschrift „Auto, Motor und Sport“, empfiehlt Haltern und Halterinnen daher, sich an die jeweiligen Lade-Anweisungen gemäß Betriebs­anleitung penibel zu halten - soweit das gehe. Denn die Hersteller blieben mit ihren Angaben zum Laden oft vage.

„Sie empfehlen zwar, an Schnell­ladestation den Akku nur bis 80 Prozent zu laden. Ab welcher Anzahl an Schnell­ladungen bis 100 Prozent die Batterie wirklich Schaden nehmen kann, sagen sie nicht.“

Dennoch enthält die Betriebs­anleitung weitere wichtige Informationen, zum Beispiel zur vorgeschriebenen Wartung und möglichen Software-Updates des Akkus, sagt Matthias Vogt, Experte für E-Mobilität im ADAC-Technik­zentrum.

Auch Änderungen am Fahrzeug können die Garantie aushebeln - etwa vom Hersteller nicht freigegebene Anhänger­kupplungen: Im Hänger­betrieb werden Akkus stark belastet. Bei einem Chiptuning für mehr Leistung erlischt die Garantie ebenfalls.

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Ständiges Vollladen - Stress für den Akku

Wie bei Autos mit Verbrennungs­motor liegt es beim Fahrer, sein Fahrzeug zu schonen, sagt Jens Dralle. Einen kalten Akku mit 75 Prozent Ladezustand an einem Schnell­lader aufzufüllen stresst ihn.

Auch ständiges Vollladen an solchen Gleich­strom­ladesäulen auf 100 Prozent setzt dem Energie­riegel zu, bis maximal 80 Prozent schont ihn. Voll­ladungen empfehlen sich nur mit Wechsel­strom an Wallboxen - am besten mit niedriger Strom­stärke.

Doch dann sollten E-Autohalter bald wieder losfahren: „Für den Akku ist es besser, wenn er möglichst selten und nur kurzzeitig ganz voll oder ganz leer ist. Je länger dieser Zustand anhält, desto schädlicher ist es für die Zellen“, sagt Vogt. So empfiehlt Volkswagen, Akkus bei einer Standzeit von mehr als zwölf Stunden vorher mit 30 bis 80 Prozent Energie zu befüllen.

Immerhin wurde der Technik zu ihrem eigenen Schutz auch ein Puffer eingebaut: Die 100 Prozent laut Display entsprechen nicht ganz dem realen, etwas geringeren Ladezustand.

Bei Gebrauchtwagen auf Akku-Gesundheit achten

Bei gebrauchten E-Fahrzeugen sollten Interessenten auf eine noch gültige Garantie sowie die Akku-Gesundheit achten. Denn liegt die Rest­kapazität unter einer bestimmten Grenze, muss der Hersteller je nach Garantie­vertrag die Batterie oder einzelne Zellen austauschen. „Daher rate ich dringend, dass ein Profi die Kapazität vor dem Kauf kontrolliert“, sagt ACE-Rechts­anwalt Kempgens.

Solche Batterie-Checks führen einige Hersteller in ihren Vertrags­werkstätten durch, aber auch Dienst­leister. Kosten von beispiels­weise rund 100 Euro dafür sind nicht wenig Geld - anderer­seits gut investiert, denn beim Akku handelt es sich um eines der teuersten Bauteile im E-Auto. Denn ist ein Komplet­taustausch nötig, werden je nach Modell bis zu fünfstellige Beträge fällig.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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