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Arbeitsrecht | 05.10.2022

Bonus­zahlungen

Geld gegen Leistung: Das müssen Sie zu Bonus­zahlungen wissen

Alles was Beschäftigte zu den Leistungen wissen sollten

Eine Bonus­zahlung zusätzlich zum Gehalt, das klingt erst einmal attraktiv. Doch eine solche Prämie hat nicht unbedingt immer Vorteile. Was für Beschäftigte wichtig ist.

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Eine Bonus­zahlung - das klingt für viele nach einer Prämie fürs Top­management eines Konzerns. Doch längst gibt es Boni auch für Beschäftigte in regulären Büros und zunehmend auch in Werkshallen.

Was genau ist eigentlich eine Bonuszahlung?

„Ein Bonus ist eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeit­gebers“, erläutert Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundes­verbands der Personal­manager (BPM) mit Sitz in Berlin. In der Regel knüpft der Bonus an die individuelle Leistung des oder der einzelnen Beschäftigten an - oder auch an die Leistungen des Unternehmens beziehungs­weise einer Abteilung.

„Allgemein soll der Bonus ein Anreiz für Beschäftigte sein, über­durchschnittliche Arbeitser­gebnisse zu erzielen“, sagt Daniel Stach, Arbeits­rechtler bei der Gewerk­schaft Verdi in Berlin. Damit handele es sich bei der Bonus­zahlung im engeren Sinne um ein Zielentgelt im Gegensatz zu dem herkömmlichen Zeitentgelt. Die Details für das Zielentgelt handeln Arbeitgeber und Beschäftigte üblicherweise in einer Ziel­vereinbarung aus. Grundlage sind definierte Rahmen­bedingungen.

Welche Arten von Bonuszahlungen sind vorstellbar?

Im weiteren Sinne gelten neben dem Zielentgelt auch Provisionen, Gewinn- und Ergebnis­beteiligungs­systeme, Akkord­prämien sowie Treueboni für lang­andauernde Betriebs­zugehörigkeit als Bonus­zahlungen. „Die klassische Bonus­zahlung ist jedoch das auf einer Ziel­vereinbarung basierende leistungs- und erfolgs­abhängige zusätzliche Entgelt“, sagt Gewerkschafts­jurist Stach. Es ist variabel und wird regelmäßig einmal pro Jahr in Form einer Geld- oder Sach­leistung gewährt.

Wie hoch der Bonus ausfällt, hängt von verschiedenen Komponenten ab, beispiels­weise der persönlichen Leistung oder dem Abteilungs- oder Betriebs­ergebnis. „Die Höhe des Bonus schwankt deshalb in der Regel“, sagt Inga Dransfeld-Haase. Einen Bonus kann ein Arbeitgeber ausschütten, in die betrieb­liche Alters­vorsorge investieren oder in Unternehmens­aktien ausgeben.

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Gibt es einen Anspruch auf Bonuszahlungen?

Das kommt darauf an. „Eine Bonus­zahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche Leistung erbringen“, so Dransfeld-Haase. Der Arbeitgeber kann dazu aber auch rechtlich verpflichtet sein. Das ist zum Beispiel im Rahmen eines Tarif­vertrags, einer Betriebs­vereinbarung oder einer Gesamt­zusage der Fall.

Ist auf dieser Basis eine Ziel­vereinbarung wirksam vereinbart, erwächst darauf ein gerichtlich ein­klagbarer Rechts­anspruch. „Ver­einbarungen, wonach die Ent­scheidung über die Bonus­zahlung trotz Ziel­erreichung in das Ermessen des Arbeit­gebers gestellt ist, sind regelmäßig unwirksam“, sagt Gewerkschafts­jurist Stach. Ein solcher „Freiwilligkeits­vorbehalt“ würde eine unangemessene Benachteiligung der Mit­arbeitenden darstellen.

Wie unterscheidet sich der Bonus von anderen Einmalzahlungen?

Ein Bonus ist ein variables, erfolgs­abhängiges Einkommen, das Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen. „Im Unterschied zu anderen Einmal­zahlungen können Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten die Voraus­setzungen für die Bonus­zahlung jährlich neu aushandeln“, sagt Stach. Zielart und Zielhöhe lassen sich jährlich neu festlegen. Das macht die Bonus­zahlung als Zielentgelt zu einem zusätzlichen leistungs- und ergebnis­bezogenen Steuerungs­instrument.

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Worauf sollten Beschäftigte achten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber Bonuszahlungen vereinbaren?

Wichtig ist vor allem Transparenz. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten sich über das Ziel und die wesentlichen Rahmen­bedingungen im Klaren sein: Was genau ist das zu erreichende Ziel? Welcher Zeitraum ist maßgeblich? Wann und wie erfolgt die Abrechnung? „Sind die Eckpunkte hinreichend konkret, vermeiden beide Seiten Miss­verständnisse und Enttäuschungen“, so Inga Dransfeld-Haase. Eine Bonus­vereinbarung ist ihr zufolge häufig Teil des Arbeits­vertrags.

Welche Vor- und Nachteile können Bonuszahlungen für Beschäftigte bringen?

„Eine Bonus­zahlung motiviert, bindet ans Unternehmen und wirkt als Werbe­botschaft nach außen“, so Dransfeld-Haase. In Zeiten von Fachkräfte­mangel und einem umkämpften Arbeits­markt könne ein Bonus der entscheidende Anreiz sein, Kandidaten für das Unternehmen zu begeistern und Beschäftigte zu halten.

Auf der anderen Seite gilt: „Ein Bonussystem gibt dem Arbeitgeber ein zusätzliches Steuerungs- und Kontroll­instrument in die Hand, allerdings kann dies auf Kosten des guten Betriebs­klimas und des Daten­schutzes gehen“, sagt Arbeits­rechtler Stach.

Eines der Probleme ist aus seiner Sicht zu ermitteln, wer Low-, Good- oder Top-Performer ist. Vorder­gründig scheine der bequemste Weg zu sein, Beschäftigten­daten mithilfe digitaler Technik zu sammeln und auszuwerten. Allerdings stoße die Datensammel­wut einiger Unternehmen nicht selten an die Grenze des rechtlich Zulässigen.

Was ist in Sachen Steuern zu beachten?

Auf einen regulären Bonus fallen Steuern und Sozial­abgaben an. Eine Ausnahme ist der Corona-Bonus, den der Gesetzgeber für besondere Leistungen in der Pandemie steuer- und sozial­abgabenfrei gestellt hat. „Alternativ können Unternehmen geldwerte Vorteile anbieten“, sagt Dransfeld-Haase. Diese können innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei bleiben. „Allerdings handelt es sich bei einem geldwerten Vorteil nicht mehr um einen klassischen Bonus.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
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