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Arbeitsrecht | 28.02.2023

Lohn­gerechtigkeit

Gender-Pay-Gap: Gehalt vergleichen statt verhandeln?

Auskunft­sansprüche geltend machen

Sie sind mit Ihrem Gehalt unzufrieden und vermuten, Ihr männlicher Kollege bekommt mehr? Was Sie dann tun können. Und warum ein aktuelles Urteil für Arbeit­nehmerinnen hier wichtig wird.

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Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt weniger als Männer. Laut Statistischem Bundesamt lag ihr Verdienst pro Stunde 2022 sogar dann sieben Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen, wenn sie vergleichbare Qualifikationen, Tätigk­eiten und Erwerbs­biografien haben.

BAG-Grundsatzurteil zur Lohngerechtigkeit

Doch ein Grundsatz­urteil des Bundes­arbeits­gericht (BAG) in Erfurt könnte nun für mehr Lohn­gerechtigkeit sorgen. Es entschied kürzlich im Fall einer Dresdnerin, die zeitweise monatlich 1000 Euro weniger verdiente als ein kurz zuvor eingestellter männlicher Kollege mit gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2023, Az. 8 AZR 450/21). Und zwar zugunsten der Klägerin: Es sprach der Frau eine Gehalts­nach­zahlungen von 14.500 Euro und eine Ent­schädigung von 2000 Euro zu.

Eine Frau habe Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt, heißt es in der Presse­mitteilung des Gerichts. Daran ändere sich auch nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

Auskunftsansprüche geltend machen

Das klingt nach einer guten Nachricht für Arbeit­nehmerinnen. Doch viele dürften sich nun erstmal die Frage stellen: Was verdienen meine männlichen Kollegen eigentlich - und wie kann ich das heraus­finden?

Die gute Nachricht: Dafür gibt es einen offiziellen Weg, zumindest in größeren Unternehmen. „Hat der Betrieb mehr als 200 Mitarbeiter, so kann ich Auskunft­sansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln. „Der Arbeitgeber ist auf Anfrage verpflichtet, den Medianwert der Gehälter des anderen Geschlechts im gleichen oder einem gleichwertigen Job mitzuteilen.“

Allerdings gilt auch: Den Median der Gehälter der weiblichen Mitarbeiter muss der Arbeitgeber nicht mitteilen. Der heraus­gegebene Wert kann also nur mit dem eigenen Gehalt verglichen werden. „Als erstes Indiz für geschlechter­bezogene Benachteiligung kann eine solche Zahl allerdings dienen“, sagt Oberthür. „Deutet die auf eine deutliche Diskrepanz hin, muss der Arbeitgeber beweisen, dass sachliche Differenzierungs­gründe bestehen.“

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Betriebsrat einschalten

Und hier macht das Urteil des Bundes­arbeits­gerichts künftig womöglich den entscheidenden Unterschied. „Oft haben sich Arbeitgeber in einem solchen Fall darauf berufen, dass Gehalts­unterschiede der aktuellen Markt­situation und demnach der Verhandlungs­position des Gegenübers geschuldet waren“, sagt Oberthür. Seit dem jüngsten Urteil des BAG ist das so nicht mehr möglich. Denn das entschied, dass eine gute Gehalts­verhandlung als Rechtfertigung für einen Gehalts­unterschied nicht mehr ausreicht.

Einen Haken gibt es jedoch: Hat ein Unternehmen weniger als 200 Mitarbeiter, besteht der individuelle Auskunfts­anspruch nicht. Dann bleibe den Arbeit­nehmerinnen allerdings noch ein Gang zum Betriebsrat, so Oberthür. „In der Folge einer Beschwerde kann dieser sich über eventuelle Gehalts­unterschiede kundig machen.“

Hat niemand im eigenen Betrieb einen annähernd gleichwertigen Job, dürfte der direkte Vergleich allerdings schwierig werden. Was hilft also in Gehalts­verhandlungen, sollte man hier nach wie vor auf ein gutes Ergebnis angewiesen sein?

Verhandlungs­coachin Claudia Kimich rät, die eigenen Gehalts­ziele klar zu definieren: Dazu gehört ein Maximalziel, das über dem Gehalt liegt, mit dem man zufrieden wäre, und ein Minimum, unter das man nicht gehen möchte. Ihr Tipp: Zu hoch ansetzen ist kaum möglich. Wer unsicher ist, kann sich aber auch auf Vergleichs­portalen informieren.

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Das eigene Können kennen - und klar formulieren

Will man aus der Gehalts­verhandlung für einen neuen Job von vornherein mit einem guten Ergebnis gehen, sollte man sich im Vorfeld grund­sätzlich gut vorbereiten. Dazu gehöre, sich intensiv mit dem eigenen Können auseinanderzusetzen - und sich folgende Fragen zu

stellen: „Was habe ich bis jetzt gemacht? Was ist mein Anteil an dem, was ich gemacht habe? Und welchen Nutzen biete ich für das Unternehmen?“, so Kimich. Hilfreich könne auch sein, eine Liste anzulegen und zu notieren: „Was kann ich sehr gut? Was kann ich gut?“

In den Verhandlungen selbst empfiehlt Kimich dann klare Formulierungen zu wählen. Worte wie „würde, hätte, könnte“ haben in Gehalts­verhandlungen nichts verloren. Stattdessen gilt: „Generell aktive Worte wählen“, so die Verhandlungs­expertin. Sagen könne man etwa: „Ich habe das Projekt gemacht, dafür habt ihr diesen Nutzen.“

Fällt es Ihnen schwer, selbst­bewusst in die Verhandlungen zu gehen, rät Kimich vor allem: „Üben, üben, üben!“ Dabei sei es sinnvoll, die Summe, die man fordern möchte, mehrfach laut auszusprechen. „Suchen Sie sich fünf Persönlich­keiten und üben Sie als diese Persönlich­keiten das Gespräch, die Argumente vor­zubringen, die Zahl auszusprechen.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
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