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Arbeitsrecht | 07.06.2022

Probezeit

Gibt es in der Ausbildung immer eine Probezeit?

Das müssen Azubis wissen

Bin ich mit der Berufswahl glücklich? Passe ich ins Unternehmen? Diese Fragen können für eine erfolgreiche Ausbildung entscheidend sein. Deshalb gelten für Azubis in Sachen Probezeit besondere Regeln.

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Arbeits­verhältnisse beginnen in der Regel mit einer Probezeit. Sechs Monate sind hier Standard. Aber was gilt eigentlich für Azubis?

Auch für Azubis gilt eine Probezeit

Auch für Auszubildende gilt zu Beginn des Ausbildungs­verhältnisses immer eine Probezeit, sagt Nathalie Oberthür, Fach­anwältin für Arbeits­recht in Köln. Das ist im Berufs­bildungs­gesetz festgelegt (§ 20 BBiG).

Probezeit von mindestens einem Monat ist vorgeschrieben

Demnach beginnt das Berufs­ausbildungs­verhältnis mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat dauert, höchstens aber vier Monate betragen darf, so die Fach­anwältin.

Zusammenarbeit kann jederzeit beendet werden

Während der Probezeit können beide Vertrags­parteien, also sowohl der oder die Auszubildende als auch der Ausbildungs­betrieb, das Ausbildungs­verhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Begründung kündigen. Die Kündigung muss aber schriftlich vorliegen (§ 22 BBiG), wie der Verband DGB-Jugend auf seiner Webseite schreibt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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