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Mietrecht | 15.02.2023

Mietkaution

Grenze gilt immer: Höhere Mietkaution bei Tierhaltung unzulässig

Erhöhtes Abnutzungs­risiko der Mietwohnung durch ein Haustier recht­fertigt keine Über­schreitung der Kautions-Höchst­grenze

Wenn Katzen allein in der Wohnung sind, kratzen sie womöglich mal an der Tapete. Und Hundewelpen machen vielleicht mal auf den Teppich. Eine höhere Mietkaution recht­fertigt das aber nicht.

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Drei Monats­kaltmieten: Mehr darf ein Wohnungs­vermieter von seinen Mietern nicht als Sicherheit verlangen.

Höchstgrenze darf nicht überschritten werden

So sieht es das Gesetz vor. Diese Höchstg­renze darf auch nicht aus­nahmsweise überschritten werden, wenn Vermieter etwa aufgrund von Tierhaltung in der Wohnung ein höheres Risiko für Beschädigungen oder Abnutzung annehmen.

Höchstgrenze überschritten: Kautionsvereinbarung teilweise unwirksam

„Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monat­smieten, so ist die Kautions­verein­barung hinsichtlich des über­schießenden Teils unwirksam“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Mieter können diesen Betrag entweder zurück­fordern oder müssen ihn erst gar nicht zahlen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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