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Steuerrecht | 03.05.2023

Grundsteuer­bescheid

Grundsteuer­bescheid: Wie Sie bei Zweifeln reagieren sollten

Was zu beachten ist

Die meisten Eigentümer haben die Erklärung zur Grundsteuer abgegeben und warten auf den Bescheid vom Finanzamt. Was es dabei zu beachten gibt und was Eigentümer, die spät dran sind, wissen müssen.

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Eigentümer eines Grundstücks erhalten vom Finanzamt bald ihre Bescheide zur Grundsteuer. Diese Bescheide sollten sie auf jeden Fall genau und schnell­stmöglich prüfen. Dazu rät die Schleswig-Holsteinische Rechts­anwalts­kammer.

Widerspruch gegen den Bescheid ist innerhalb von vier Wochen möglich

Falls Zweifel bestehen oder Fehler auftauchen, sollten Eigentümer Einspruch erheben. Das ist schriftlich möglich. In der Regel kann man einen Brief oder eine E-Mail an das Finanzamt schicken, das den Bescheid erlassen hat. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheides. Entdecken Eigentümer erst später für sie nachteilige Fehler, ist eine Korrektur nur in Ausnahme­fällen möglich.

Auf Fehler achten

Mögliche Fehler treten nach Angaben der Experten etwa bei Bodenricht­werten auf, die Grund­besitzer aus den Länder­portalen übernommen haben. Sie seien wiederholt zu hoch. Dies kann etwa der Fall sein, wenn nicht nutzbare Fläche als Baugrund erfasst wurde.

Die Höhe der künftigen Grundsteuer ist noch nicht absehbar. Für böse Überraschungen könnten nach Angaben der Experten die Hebesätze sorgen, die jede Gemeinde einzeln bestimmt.

Nach Angaben des Finanz­ministeriums wird es vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuer­pflichtigen feststeht.

Abgabefrist ist bereits abgelaufen

Die Grundsteuer­erklärung konnte bis Ende Januar eingereicht werden. Wer sie bislang noch nicht abgegeben hat, sollte kein Risiko eingehen und einen Antrag auf Frist­verlängerung stellen, raten die Experten. Andernfalls können ab sofort Verspätungs­zuschläge fällig werden.

Die Finanz­verwaltungen haben zwar bislang in der Regel auf Sanktionen verzichtet, so die Experten. Doch nach ent­sprechender Androhung könnten sie auch ein Zwangsgeld festsetzen.

Hinzu kommt: Wenn Eigentümer keine Erklärung abgeben, darf das Finanzamt die Besteuerungs­grund­lagen selbst schätzen. Das sei für die Betroffenen zumeist nachteilig.

Voraussetzung für die Genehmigung einer individuellen Frist­verlängerung sind triftige und entschuldbare Gründe. Dazu zählen etwa eine längere Krankheit oder Probleme bei der Beschaffung der Unterlagen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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