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Familienrecht | 23.06.2022

Kindergeld

Höchstens bis zum 25. Lebensjahr? Wann Eltern Kindergeld zusteht

Kindergeld­anspruch endet mit Vollendung des 25. Lebens­jahres

Für ihre Kinder erhalten Eltern so lange bedingungs­los Kindergeld, bis der Nachwuchs das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach ist die Fortzahlung an gewisse Kriterien geknüpft.

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Mindestens 219 Euro monatlich: Wer Kinder hat, dem steht in Deutschland in der Regel auch Kindergeld zu. Werden die Kinder erwachsen, erlischt der Anspruch. Aber wann genau?

Kein Anspruch auf Kindergeld mit Vollendung des 25. Lebensjahres

Für gesunde Kinder gibt es zwischen Vollendung des 18. und 25. Lebens­jahres nicht mehr bedingungs­los Kindergeld. „Es müssen sogenannte Antrags­gründe erfüllt sein“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäfts­führer beim Bundes­verband Lohn­steuerhilfe­vereine (BVL) in Berlin. Dazu zählt zum Beispiel der Besuch einer Schule, die Aufnahme einer Berufsaus­bildung oder eines Studiums.

Doch spätestens mit Vollendung des 25. Lebens­jahres ist damit Schluss. Ausnahme: Für Kinder mit Behinderung kann auch darüber hinaus ein Anspruch bestehen.

Schein-Ausbildung reicht für Kindergeldanspruch nicht aus

Das rein formale Bestehen eines Ausbildungs­verhältnisses genügt für die Genehmigung des Kinder­geldantrags nicht aus. „Bestehen Anhalts­punkte dafür, dass das Kind seinem gewählten Ausbildungs­gang nicht ernsthaft nachgeht, liegt keine Berufsaus­bildung vor und das Kindergeld kann versagt werden“, so Nöll.

Kindergeld nach Schulabschluss unter bestimmten Voraussetzung möglich

Bekommt das Kind nach dem Schul­abschluss keinen Ausbildungs- oder Studien­platz, kann die Fortzahlung des Kindergelds trotzdem gewährt werden. Voraussetzung: Das Kind hat sich tatsächlich um eine Stelle bemüht. Laut Nöll sind als Nachweis zum Beispiel Bewerbungs­schreiben oder Einladungen zu Vorstellungs­gesprächen geeignet. Können Eltern die Belege nicht erbringen, kann das Kindergeld versagt werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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