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Steuerrecht | 20.03.2017

Tierhalter­haftpflicht

Hundehalter können Tierhalter­haftpflicht-Versicherung von der Steuer absetzen

Finanzamt erkennt die Kosten als Sonder­ausgaben an

Hundehalter können die Beiträge zur Haft­pflicht­versicherung für ihr Tier steuerlich geltend machen.

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Kosten als Sonderausgaben absetzbar

Das Finanzamt erkennt diese Kosten als Sonder­ausgaben an, erklärt die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der zulässige Höchstb­etrag für Sonder­ausgaben noch nicht aus­geschöpft wurde. Er beträgt bei Einzel­veranlagung 1900 Euro, bei Zusammen­veranlagung 3800 Euro.

Wichtig zu beachten: Der Steuer­vorteil gilt nach Angaben der VLH nicht für andere Tier­versicherungen - wie zum Beispiel Tier­kranken­versicherungen.

Siehe auch:

Quelle: dpa/DAWR/ab
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