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Strafrecht | 28.02.2023

Schöffen­amt

„Im Namen des Volkes“ - Zehn­tausende Schöffen dringend gesucht

Kandidaten können sogar zwangs­verpflichtet werden

Alle Staats­gewalt geht laut Grundgesetz vom Volke aus, auch in der Rechtsprechung. An Amts- und Land­gerichten werden neue Schöffen gebraucht. Ein Ehrenamt mit viel Einfluss.

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Sie entscheiden mit über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten - und haben meist keine juristischen Vorkenntnisse: Schöffinnen und Schöffen sitzen bei Straf­prozessen gleichberechtigt mit Berufs­richtern auf der Richterbank. Wenn ein Urteil „im Namen des Volkes“ gesprochen wird, sollen die Ehrenamtler eben diese Stimme des Volkes einbringen. Zurzeit laufen bundesweit die Bewerbungs­verfahren.

Allein in Nordrhein-Westfalen 10.000 Plätze frei

Allein in Nordrhein-Westfalen werden für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 rund 10.000 Laien­richter gebraucht. Für die Vorschlags­listen werden allerdings doppelt so viele Bewerber benötigt. In Baden-Württemberg müssen etwa 7000 vakante Stellen besetzt werden, in Leipzig sind es bis zu 1500, in Brandenburg mehr als 2200. 9800 Bewerber werden für 4200 Schöffen­Ã¤mter in Hamburg gesucht.

Formale Anforderungen gering

Die formalen Voraus­setzungen für das Amt sind gering: Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt, deutsche Staats­angehörige und gesund­heitlich ausreichend belastbar sein. Erwünscht sind zudem „Soft-Skills“ wie Menschen­kenntnis, Verantwortungs­bewusstsein, Objektivität und Gerechtigkeits­sinn. Denn Schöffen müssen am Ende tief in das Leben eines anderen Menschen eingreifen.

Bürger nach Zufallsprinzip ausgewählt

Deshalb hofft nicht nur die Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, dass sich überall eine ausreichende Zahl an Bewerbern findet. Wo das nicht der Fall ist, werden nach dem Zufalls­prinzip Bürger ausgewählt und auf die Vorschlags­liste gesetzt. Bei der vorigen Wahl 2018 seien etwa 20 Prozent der Kandidaten „zwangs­verpflichtet“ worden. „Da besteht natürlich die Gefahr, dass auf der Richterbank Menschen sitzen, die demotiviert sind und keine Lust haben“, sagt der NRW-Landes­vorsitzende der Vereinigung, Michael Haßdenteufel. Wer zum Schöffen gewählt wird, hat nahezu keine Chance, das Amt abzulehnen.

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Schöffenwahl als Chance für Extremisten

Umgekehrt besteht mancherorts die Sorge, dass sich beispiels­weise Rechts­extreme ein Schöffen­amt sichern könnten, um Urteile in ihrem Sinne zu beeinflussen. „Sollten die Kommunen Zweifel an der Verfassungs­treue einer Bewerberin oder eines Bewerbers haben, steht es ihnen frei, neben dem Verfassungs­schutz auch die Staats­schutz­dienst­stellen der Polizei zu kontaktieren“, erklärt das NRW-Justiz­ministerium dazu auf dpa-Anfrage.

Verfassungstreue soll gesetzlich vorgeschrieben werden

Bundes­justiz­minister Marco Buschmann (FDP) hat kürzlich einen Gesetz­entwurf vorgelegt, nach dem die Verfassungs­treue ehren­amtlicher Richter fest­geschrieben werden soll. Für Schöffen-Vertreter Haßdenteufel stellt das Thema ein Dilemma dar: Sofern eine Person sich nicht offen­sichtlich rechts­gesinnt zeige, sei es vor allem in Großs­tädten fast unmöglich, ihre Verfassungs­treue zu überprüfen.

Niedersachsen setzt auf Abschreckung von Extremisten

Nieder­sachsen handhabt es so: „Die Be­werberinnen und Bewerber sollen aufgefordert werden, sich zur freiheitlich-demokratischen Grund­ordnung zu bekennen“, hatte Justiz­ministerin Kathrin Wahlmann im Januar der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Zudem solle abgefragt werden, ob sie sich mit einer eventuellen Über­prüfung durch den Verfassungs­schutz einverstanden erklärten. „Dadurch sollen Extremisten möglichst abgeschreckt werden“, so die SPD-Politikerin.

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Ehrenamt mit viel Verantwortung

„Es ist eine große Verantwortung, „im Namen des Volkes“ zu urteilen“, hatte Baden-Württembergs Justiz­ministerin Marion Gentges (CDU) kürzlich zur Bedeutung der Schöffen gesagt. Verfahren können platzen, wenn Termine nicht innerhalb gesetzlicher Fristen eingehalten werden. Die Ehrenamtler können jährlich bei bis zu zwölf Prozessen eingesetzt werden, die oft aus mehreren Verhandlungs­tagen bestehen. Berufstätige müssen dafür vom Arbeitgeber freigestellt werden.

Berufsrichter können von Schöffen überstimm werden

Jedes Urteil wird mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Gerichts gefasst. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann somit kein Angeklagter verurteilt werden. Zwischen Berufs- und Laien­richtern würden oft „engagierte Diskussionen geführt, nach denen man schließlich zu einem Ergebnis kommt“, berichtet Jan Orth, Sprecher des Land­gerichts Köln und selbst lang­jähriger Richter. Er schätze den „Blick von außen“, den die Schöffen mitbrächten.

Kompliziertere Verfahren erschweren Schöffen-Einsatz

Joachim Bülter, der lange Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer am Landgericht Hamburg war, gibt jedoch zu bedenken, dass auch der Prozess­stoff inzwischen oftmals so umfangreich und teilweise kompliziert sei, dass er für Schöffen nur noch schwer verständlich sei. Die Verfahren dauerten manchmal bis zu einem Jahr und länger. „Das Schöffen­system stammt aus einem früheren Jahrhundert.“ Die Gerichts­wirklichkeit habe sich erheblich verändert.

Bewerberin verspricht sich spannendes soziales Engagement

„Ich finde es spannend, dass der „normale Menschen­verstand“ mitentscheiden darf“, sagt eine 61-jährige Frau, die sich als Schöffin im Sauerland beworben hat. Sie sehe in dem Amt eine gute Möglichkeit, sich sozial zu engagieren - „obwohl einige Fälle mir sicher unter die Haut gehen werden“.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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