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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht | 06.01.2023

Ruhestand

In 7 Schritten zur Rente

So bereiten Sie den Ruhestand vor

Einfach so von heute auf morgen in den Ruhestand wechseln? Ganz so leicht sollte man sich den Wechsel aus dem Arbeits­leben nicht vorstellen. Hier lesen Sie, was vorab zu tun ist.

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In Rente gehen: Über das Wann und Wie wird politisch wieder viel diskutiert. Künftig gilt das reguläre Eintritts­alter von 67 Jahren. Viele wollen ihren Ruhestand jedoch früher genießen. So oder so haben angehende Rentnerinnen und Rentner einiges zu erledigen, bevor das erste Ruhestands­geld aufs Konto kommt. Ein Überblick in sieben Schritten.

Schritt 1: Rentenkonto klären

Wer sich mit dem Gedanken an die Rente trägt, der stellt sich wahrscheinlich zuallererst die Frage, ob er oder sie sich ein Ausscheiden aus dem Arbeits­leben finanziell leisten kann und ab wann die Renten­vorschriften den Weg raus aus dem Job erlauben. Letzteres hängt vom Alter ab. In der Regel kann ein Anspruch auf Alters­ruhegeld frühestens ab 63 Jahren bestehen. Ersteres ist eng mit der Rentenhöhe verknüpft. Diese Angabe liefert in den meisten Fällen die Deutsche Renten­versicherung Bund (DRV) in Berlin.

Sie schickt gesetzlich Versicherten vom 55. Lebensjahr an alle drei Jahre die sogenannte Renten­auskunft zu. Darin steht sowohl, wann jemand in Rente gehen kann als auch zu welchen Konditionen. Außerdem enthält das Schreiben den Versicherungs­verlauf. Das sind die Zeiten, die bei der Rente mitzählen und somit bares Geld wert sind.

Angehende Ruheständler sollten die Unterlagen auf Fehlzeiten prüfen, damit sie Lücken durch das Nachreichen von Zeugnissen oder anderen Nachweisen schließen können. Je länger man mit dieser Konten­klärung wartet, „desto größer wird der Aufwand zur Beschaffung der Nachweise“, sagt Silke Pottin von der DRV.

Terminierung: Konten­klärung und Beratung sind mindestens ein Jahr vor Beginn des neuen Lebens­abschnitts ratsam. So bleibt Luft zum Füllen von Lücken.

Schritt 2: Rente ausrechnen lassen

Auf Antrag angehender Rentnerinnen und Rentner rechnet der Versicherungs­träger aus, wie hoch das Ruhestands­geld in etwa sein wird. Basis sind die über die Konten­klärung dokumentierten Renten­zeiten.

Vor dem Antrag sollte sich jeder noch einmal beraten lassen, empfiehlt Pottin. Etwa zu den Abschlägen, die bei früherem Renten­beginn anfallen, zu möglichen Ausgleichs­zahlungen und zur steuerlichen Absetz­barkeit. Thema können aber auch im Ausland erworbene Renten­zeiten sein, die entweder durch­gerutscht sind oder zum Rentenbezug im Ausland berechtigen. Ergebnis ist die Bruttorente. Von ihr gehen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung sowie eventuell Steuern ab.

Terminierung: Sobald die Konten­klärung erfolgt ist.

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Schritt 3: Finanzielle Situation sondieren

Parallel machen potenzielle Ruheständler Kassensturz. Welche Kosten sind da, welche fallen in Zukunft an? Was kommt demnächst rein? Auf der Habenseite können neben der Rente Spar­guthaben, Lebens­versicherungen und Riester-Rente sowie betrieb­liche Alters­vorsorge stehen. Hinzu kommen Minder­ausgaben, wenn Fahrkosten und manche Versicherung wegfallen.

Anderer­seits gilt es, den Bedarf zu betrachten. „Will ich reisen, den Garten genießen, größere Anschaffungen tätigen oder neben der Rente hinzuverdienen?“, listet Ralf Scherfling von der Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf auf. Ein weiterer Aspekt ist das Wohnen. Wie hoch ist die Miete? Existiert Eigentum, das bei Bedarf verkauft und die Einnahme verlebt werden kann?

Terminierung: Spätestens ein Jahr im Voraus, optimal mit Anfang 60. „Die Daten für den neuen Lebens­abschnitt sind dann einigermaßen verlässlich, und man kann Stell­schrauben nutzen, um eventuellen finanziellen Problemen vorzubeugen“, begründet Scherfling. Nach Renten­beginn seien diese kaum aufzufangen.

Sein Tipp: Wer größere Geld­beträge - etwa aus Riester-Vertrag und Lebens­versicherung - erwartet, sollte mit dem Steuer­berater reden und sich Gedanken über Anlegen oder Ausgeben machen.

Schritt 4: Mit dem Arbeitgeber sprechen

Es existiert keine Pflicht, den Chef über den geplanten Ruhestand zu informieren. Bescheid wissen sollte er oder sie dennoch. Deshalb sollten angehende Rentner das Gespräch suchen. Das sei vor allem angebracht, wenn jemand trotz Rentenbezug weiter­arbeiten wolle oder der Arbeitgeber von sich aus Interesse daran bekunde, so Silke Pottin.

Verbraucher­schützer Scherfling weist auf Modalitäten im Arbeits­vertrag hin. Dort könnte stehen, ob das Arbeits­verhältnis automatisch mit Renten­beginn endet oder der Arbeit­nehmer kündigen muss. In dem Fall sei die Kündigungs­frist zu beachten.

Terminierung: „Erst mit der DRV alles klären, dann mit dem Arbeitgeber reden“, meint Scherfling. Spätester Termin sollte der der Kündigung sein.

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Schritt 5: Rente beantragen

Heute letzter Arbeitstag, morgen kommt automatisch die Rente aufs Konto? Ganz so geht es nicht. Vielmehr müssen angehende Ruheständler einen formellen Renten­antrag einreichen. Das geht nach den aufwendigen Vorbereitungen relativ einfach, weil die Formalien und das Versicherungs­konto bereits geklärt sind. Benötigt werden unter anderem die Renten­versicherungs­nummer, Angaben zur Kranken­kasse, Personal­ausweis, Steuer-ID und IBAN.

Terminierung: Die DRV empfiehlt, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestands­datum zu stellen. „Damit die Rente garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird“, erläutert Pottin. Die Rente kann zwar auch drei Monate rückwirkend beantragt werden, aber dann fließt das Geld ebenfalls erst nachträglich.

Schritt 6: Auf den Rentenbescheid warten

Sicher ist die Rente, sobald der Renten­bescheid im Briefkasten liegt. Danach können angehende Ruheständler beruhigt dem Büro und dem Betrieb den Rücken kehren.

Terminierung: Das Schreiben sollte etwa einen Monat vor dem Ruhestand da sein. „Wenn nicht, nachhaken“, sagt Scherfling.

Schritt 7: Den Ruhestand genießen

Der Renten­bescheid ist eingetroffen und die erste Renten­zahlung auf dem Konto: Der neue Lebens­abschnitt kann beginnen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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