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Arbeitsrecht | 07.03.2023

Arbeits­vertrag

Ist auch ein mündlicher Arbeits­vertrag gültig?

Auch ein mündlicher Arbeits­vertrag ist wirksam

Wer einen neuen Job beginnt, unterschreibt in der Regel einen Arbeits­vertrag. Doch es geht auch ohne schriftliche Version. Was dabei zu beachten ist.

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Eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Arbeits­vertrags verpflichtet, gibt es nicht. Auch ein mündlicher Arbeits­vertrag ist wirksam. Darauf weist die Arbeit­nehmer­kammer Bremen in ihrem Magazin hin.

Auch ohne Arbeitsvertrag müssen wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt werden

Allerdings hat jede Arbeit­nehmerin und jeder Arbeit­nehmer ohne schriftlichen Arbeits­vertrag Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die wesentlichen Vertrags­bedingungen schriftlich ausgehändigt zu bekommen - bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeits­verhältnisses. Darin enthalten sein müssen beispiels­weise die Höhe des Arbeits­entgelts, die vereinbarte Arbeitszeit und die Dauer des jährlichen Erholungs­urlaubs.

Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags sinnvoll

Da in einem Streitfall vor dem Arbeits­gericht jede Streit­partei die Ver­einbarungen, auf die sie sich beruft, beweisen muss, ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeits­vertrags aber zu empfehlen, so die Arbeit­nehmer­kammer. In einigen Tarif­verträgen ist der Abschluss von schriftlichen Arbeits­verträgen zudem zwingend vorgesehen.

Wichtig

Befristungen des Arbeits­verhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden - und zwar vor Vertrags­beginn.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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