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Arbeitsrecht | 19.07.2021

Arbeits­zeugnis

Jobwechsel: Wann bekomme ich mein Arbeits­zeugnis?

Arbeits­zeugnis muss auf Verlangen ausgestellt werden

Zum Teil warten Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer Ewigkeiten, bis der Arbeitgeber ihnen ein Abschluss­zeugnis ausstellt. Gibt es keine gesetzliche Frist? Eine Anwältin klärt auf.

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Wenn ein Arbeits­verhältnis ausläuft, haben Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeits­zeugnis. Manche Beschäftigte warten allerdings wochen- oder gar monatelang darauf. Bis wann muss der Arbeitgeber das Arbeits­zeugnis ausstellen?

Keine Sanktionen bei verspäteter Ausstellung des Zeugnisses

„Das Zeugnis muss ausgestellt werden, sobald der Arbeit­nehmer dies verlangt“, stellt Nathalie Oberthür klar. Der Fach­anwältin für Arbeits­recht zufolge gibt es allerdings keine Sanktionen bei verspäteter Ausstellung des Zeugnisses.

In seltenen Fällen Schadenersatzansprüche

Ausnahme können laut Oberthür etwaige Schaden­ersatz­ansprüche sein, wenn ein Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin einen neuen Arbeits­platz wegen des fehlenden Zeugnisses nicht erhält. „Dies ist in der Praxis allerdings nur schwer nachweisbar“, so die Arbeits­rechts­expertin.

Neues Zeugnis bei Verlust

Wer sein Arbeits­zeugnis verliert oder verlegt, darf erneut anfragen. „Der Arbeitgeber ist aus nach­wirkender Treue­pflicht verpflichtet, ein Zeugnis bei Verlust nochmals auszustellen“, erklärt die Anwältin.

Allerdings könne es vorkommen, dass Datum und Unter­schriften von dem ursprünglichen Zeugnis abweichen, weil ehemals verantwortliche Personen nicht mehr im Unternehmen sind.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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