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Arbeitsrecht | 18.09.2023

Arbeits­zeugnis

Kann ich ein vor­formuliertes Arbeits­zeugnis verweigern?

Arbeit­nehmer kann Schreiben eines vorformulierten Arbeits­zeugnis verweigern

Wer seinen bisherigen Arbeitgeber verlässt, hat das Recht auf ein Arbeits­zeugnis. Manchmal darf man das sogar selbst verfassen. Das hat Vorteile, es kann aber auch sein, dass man das nicht möchte.

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Es klingt praktisch für Arbeit­nehmer und kommt in der Praxis schon mal vor: Beschäftigte, die ein Arbeits­zeugnis bekommen sollen, werden gebeten, dies zunächst selbst vor­zuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht machen möchte, etwa weil man keine Erfahrungen damit hat? Kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass man sein eigenes Arbeits­zeugnis verfasst und es dem Vor­gesetzten vorlegt?

Arbeitnehmer muss Arbeitszeugnis nicht selbst schreiben

Hier gibt es eine klare Antwort: Nein. „Die Arbeitgeberin kann nicht verlangen, dass der Arbeit­nehmer das Zeugnis selbst schreibt“, erklärt die Kölner Fach­anwältin für Arbeits­recht Nathalie Oberthür. „Wer das nicht möchte, kann es daher einfach verweigern.“

Selbsterstelltes Zeugnis als Vorteil

Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es für Arbeit­nehmer ein Vorteil sein kann, das Zeugnis selbst zu verfassen. Schließlich könne man dann die jeweiligen Formulierungen im Zeugnis so gestalten, dass diese positiv ausfallen. Ihr Tipp, für alle, die unsicher sind: „Jemanden hinzuziehen, der Erfahrung hat in der Abfassung von Zeugnissen, etwa eine Rechtsanwältin oder einen Personal­berater.“

Auch dann gilt aber

Ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber das vorformulierte Zeugnis Wort für Wort übernimmt, hat man natürlich nicht.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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