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Arbeitsrecht | 07.03.2023

Kündigungs-Rücknahme

Kann man eine Kündigung zurück­nehmen?

Schriftliche Kündigung kann nicht einseitig zurück­genommen

Vielleicht hatte man eine neue Stelle in Aussicht und es wird nichts draus - oder ein Konflikt im Job wurde doch gelöst. Wer dann schon gekündigt hat, fragt sich womöglich: Gibt's einen Weg zurück?

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Sie haben Ihren Job gekündigt, sich nun aber anders entschieden?

Dann gilt

Nach einer rechts­gültigen Kündigung müssen Sie sehr wahrscheinlich mit Ihrer Ent­scheidung leben. Denn: „Arbeit­nehmer können eine Kündigung nicht einfach so zurück­nehmen“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln. „Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurück­genommen oder aufgehoben werden.“

Rücknahme der Kündigung ein neues Vertragsangebot möglich

Möglich ist lediglich, ein Angebot zu machen, das Arbeits­verhältnis fortzusetzen, so Oberthür. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht oder nicht, das ist allerdings seine Ent­scheidung. Das gilt übrigens auch bei einer Kündigung seitens des Arbeit­gebers. Auch dem bleibt nur, dem Arbeit­nehmer freundlich anzubieten, das Arbeits­verhältnis fortzusetzen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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