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Erste Kautionsrate ist mit Mietbeginn fällig
Insgesamt darf die Kaution nicht höher als drei Monatsmieten sein - Betriebs- und Heizkosten sind dabei nicht mitgerechnet, informiert der Mieterverein zu Hamburg. In der Regel zahlt der Mieter den Betrag in drei gleichen monatlichen Raten - die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
Rückzahlung der Kaution bei Mietende
Der Vermieter muss den Betrag auf einem extra Konto zum üblichen Zinssatz anlegen. Am Ende des Mietverhältnisses muss er die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Vorausgesetzt, er hat keine Forderungen mehr gegenüber dem Mieter.
Siehe auch: