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Mitglieder von Hilfsorganisationen haben nur bei Noteinsatz Anspruch auf Lohnfortzahlung
Die Kommune muss in dem Fall einen Noteinsatz angeordnet haben, und die Organisationen, in denen der Mitarbeiter Mitglied ist, müssen gefragt sein. Außerdem müssen Arbeitnehmer zu der Einsatztruppe gehören, die nun gebraucht wird. Das wird nur selten der Fall sein. In diesem Fall haben Arbeitnehmer trotz Freistellung Anspruch auf den vollen Lohn. Der Arbeitgeber kann sich das Geld anschließend unter Umständen vom Staat erstatten lassen.
Freiwillige Helfer müssen Urlaub oder Freistellung beantragen
Wer zu dieser Gruppe nicht zählt, aber trotzdem gerne helfen möchte, kann beim Arbeitgeber Urlaub einreichen. Eine andere Möglichkeit ist, den Arbeitgeber darauf anzusprechen, ob eine unbezahlte Freistellung möglich ist.
Versicherungsschutz bei unbezahlter Freistellung klären
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, sollten sie jedoch klären, wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Sonst steht der Beschäftigte im schlimmsten Fall unter anderem ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz da.
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