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Arbeitsrecht | 02.06.2023

Klima im Job

Kein Recht auf einen freundlichen Chef

Geschuldet ist aber ein beruflich-professioneller Umgang

Idealer­weise ist ein Chef verständnisv­oll und zugewandt. In der Realität hakt es allerdings immer wieder an der Sozial­kompetenz.

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Beleidigen und Anschreien verboten: Ein Chef ist getreu dem Schutz der Persönlich­keitsrechte verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern einen beruflich-professionellen Umgang zu pflegen. Darauf weist Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeits­rechts­anwälte (VDAA) hin. Ein Recht auf einen netten oder besonders freundlichen Chef gebe es aber nicht. Smalltalk, persönliches Interesse? Eher ein Kann, kein Muss.

Im Einzelfall: Schadensersatz wegen Diskriminierung

Wenn es aber etwa zu Diskriminierungen kommt - etwa aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft -, ist eine Grenze deutlich überschritten. In einem solchen Fall kann ein Mitarbeiter auch Ansprüche auf Ent­schädigung geltend machen und den Arbeitgeber gemäß des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) zum Einschreiten beziehungs­weise der Unter­lassung des Verhaltens verpflichten.

Handlungsoptionen für Arbeitnehmer

Ist der Vorgesetzte im Umgang nicht tragbar, empfiehlt Fuhlrott, wenn möglich zunächst das offene Gespräch mit ihm selbst zu suchen. „Als weitere Eskalation bietet sich sodann die Einschaltung des nächsthöheren Vor­gesetzten oder der Personal­abteilung an“, so der Arbeits­rechtler. Eine gute Anlauf­stelle sei außerdem der Betriebsrat.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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