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Arbeitsrecht | 16.02.2023

Kündigung

Kopf hoch: Wie man mit einer Kündigung in der Probezeit umgeht

Die wichtigsten Infos zur Kündigung eines Arbeits­verhältnisses während der Probezeit

Oft ahnt man es vielleicht schon: Es läuft nicht rund. Manchmal kommt eine Kündigung in der Probezeit aber auch überraschend. In beiden Fällen heißt es: Krönchen richten, nach vorne schauen. So geht's.

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Gerade erst hat man im neuen Job angefangen, da ist es auch schon wieder vorbei: Eine Kündigung in der Probezeit ist oft ein Schock - und ein Dämpfer fürs Selbst­bewusstsein. Viele fragen sich dann: Woran hat es nur gelegen? Und vor allem: Wie geht es nun weiter?

Gespräch mit dem Arbeitgeber: Immer eine gute Idee

Aber auch wenn man vielleicht erst mal nur weg möchte: Wenn das Tischtuch zwischen beiden Seiten nicht komplett zerschnitten ist, kann es sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. „Kommt es dazu, sollte der oder die Beschäftigte möglichst sachlich und emotionsfrei auftreten“, rät der Berliner Karriere­coach Jürgen Hesse. Und sich erkundigen, wo genau der Arbeitgeber unzufrieden war. Dabei könnte man etwa sagen: „Ich möchte etwas mitnehmen aus der Situation, damit ich es beim nächsten Mal besser machen kann.“

Erste Hilfe für den Lebenslauf

Gekündigte können aber auch fragen, ob der Arbeitgeber bereit ist, ihnen entgegen­zukommen und den Arbeits­vertrag umzugestalten. Etwa, indem er das ursprünglich unbefristete Beschäftigungs­verhältnis in eine kurze Projekt- oder Aushilfs­tätigkeit umwandelt. Ein solches Vorgehen kann von Vorteil für den eigenen Lebenslauf sein.

Erhält man beispiels­weise nach vier Monaten die Kündigung innerhalb der Probezeit, könnte der Arbeits­vertrag auf eine vier­monatige Aushilfs­tätigkeit umgeschrieben werden. „So lassen sich Kratzer im Lack halbwegs gut kaschieren“, so Jürgen Hesse.

Anschließend kann man sich auch noch vom Team verabschieden. „Ein Muss ist das aber nicht, es kommt darauf an, wie der Kontakt untereinander war“, so die Karriere­beraterin Jutta Boenig aus Überlingen am Bodensee. War das Miteinander gut, vielleicht sogar freundschaftlich-kollegial, ist es angemessen, sich zu verabschieden, so Jürgen Hesse. Dann könnten folgende Worte angebracht sein: „Ich habe euch gerne kennen­gelernt und bedauere es, mit euch nicht mehr zusammen­zuarbeiten.“

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Keine Abrechnung, keine Panik

Keine kluge Ent­scheidung ist es Hesse zufolge, beim Abschied mit Kollegen eine Art Abrechnung zu machen. Selbst wenn sie vielleicht auf der Zunge liegen: Sätze wie „Ihr habt mich nicht hinreichend unterstützt, sodass ich mich in meinen Job einfinden konnte“, sollte man lieber weglassen. Hier wären „Schweigen und Haltung bewahren besser“, so Hesse.

Und auch nachdem man Bürotür oder Werktor hinter sich geschlossen hat, ist vor allem eines gefragt: Ruhe bewahren. „In Panik verfallen und umgehend wie wild eine Bewerbung nach der anderen herausjagen“, sei keine gute Idee, so Jutta Boenig.

Besser: Eine kurze Auszeit nehmen und sich mit dem Partner, der Partnerin oder guten Freunden besprechen. „Dabei können sich Gekündigte aus ihrer unmittelbaren Umgebung gezielt ein Feedback einholen“, so Boenig. Wie nimmst Du mich eigentlich wahr? Was denkst Du, wo ich beruflich richtig bin?

Eine Analyse, was man falsch gemacht haben könnte, ist wichtig. Aber mitunter ist die Ursache, warum es nicht geklappt hat, auch recht banal. „Manchmal hat man Vorgesetzte, die mit einem einfach nicht können“, sagt Jutta Boenig.

Den Mut muss man deshalb nicht verlieren. Vielleicht hilft es sich zu sagen, dass in etwas Schlechtem auch etwas Gutes stecken kann. „Womöglich war der Rausschmiss ja nötig, damit jemand sich endlich bewusster damit auseinandersetzt, was er oder sie will“, so Jürgen Hesse. Und vielleicht findet derjenige über eine neue Bewerbung endlich den „Traum-Arbeitgeber“.

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In die Offensive gehen

Schaut man sich nach einem neuen Job um, sollte man sich sehr bewusst mit dem Unternehmen, bei dem man sich bewerben möchte, auseinandersetzen, empfiehlt Jutta Boenig. Erste Infos finden Bewerber etwa auf der Website des Unternehmens oder man wirft einen Blick in Arbeit­nehmer-Bewertungen im Internet.

Doch wie erklärt man die Kündigung in der Probezeit dann im Vorstellungs­gespräch? Hat sich der vormalige Arbeitgeber nicht darauf eingelassen, das Arbeits­verhältnis, in dem man gescheitert ist, zu befristen, sollten Bewerber die Panne ruhig ansprechen. „Dabei muss man sich klarmachen, dass es nichts völlig Ungewöhnliches ist, aus der Probezeit heraus entlassen zu werden“, so Jutta Boenig. Ihr zufolge hinterlässt es keinen schlechten Eindruck, wenn man sagt: „Es hat einfach nicht zusammen­gepasst.“

Eine Kündigung in der Probezeit ist für Betroffene zwar oft ein Schlag ins Kontor, aber keine Katastrophe an sich. „Es ist keine Absage an die Persönlichkeit, sondern man sollte dies als einen Hinweis werten, noch einmal in sich zu gehen und sich neu zu sortieren“, sagt Jutta Boenig.

Ideal ist es, wenn Beschäftigte beim nächsten Arbeitgeber dann von vornherein in die Offensive gehen. „Schon nach der ersten Woche im neuen Job bitten Sie um ein kurzes Feedback vonseiten der Vor­gesetzten, dann nach dem ersten Monat“, empfiehlt Jürgen Hesse.

Der Vorteil dabei: Es zeichnet sich frühzeitig ab, wie zufrieden Vorgesetzte mit einem sind - gegebenenfalls kann man gegensteuern und etwas besser machen. Eine Kündigung rückt so womöglich auch schnell in weite Ferne.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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