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Verbraucherrecht und Verwaltungsrecht | 29.11.2021

Katastrophen­fall

Künftig im Katastrophen­fall Warnung über Mobilfunk

Rechts­grundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Tele­kommunikations­gesetz

In einem möglichen Katastrophen­fall soll die Bevölkerung künftig über Massen­nachrichten an alle Handys gewarnt werden.

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Der Bundesrat stimmte gut vier Monate nach der Hoch­wasser­katastrophe vor allem im Westen Deutschlands einer Regierungs­verordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.

Mobilfunk-Warnung im Katastrophenfall

Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handy­nutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine ausländische Mobilfunk­nummer haben. In vielen europäischen Staaten wird dieses System bereits genutzt, beispiels­weise um vor Wald­bränden zu warnen.

Änderung im Telekommunikationsgesetz

Rechts­grundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Tele­kommunikations­gesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der Mobilfunk­betreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell Broadcast durch die Mobilfunk­netz­betreiber und die Anbindung an das Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetz­agentur definiert.

Ende 2022 könnte das System genutzt werden

Der geschäfts­führende Bundes­wirtschafts­minister Peter Altmaier (CDU) erklärte, mit Cell Broadcast könnten die Menschen in Notfällen und bei Katastrophen einfacher, schneller und zielgenau gewarnt werden. Das Ministerium hatte die Mobilfunk-Warn-Verordnung erarbeitet. Zu den organisatorischen Rahmen­bedingungen gehöre die Sicherstellung, dass Warnungen jederzeit entgegen­genommen und verarbeitet werden könnten. Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungs­schutz und Katastrophen­hilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.

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Menschen nicht rechtzeitig vor Flut gewarnt

Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden. 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden. Das BBK setzt auf einen „Warn-Mix“, zu dem bisher Sirenen, Ansagen im Rundfunk, Warnungen per App und auf Ansage­tafeln gehören. Die Verantwortung für den Katastrophen­schutz in Friedens­zeiten liegt allerdings nicht beim Bund, sondern in den Ländern.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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