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Der Bundesrat stimmte gut vier Monate nach der Hochwasserkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands einer Regierungsverordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.
Mobilfunk-Warnung im Katastrophenfall
Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu warnen.
Änderung im Telekommunikationsgesetz
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der Mobilfunkbetreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur definiert.
Ende 2022 könnte das System genutzt werden
Der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, mit Cell Broadcast könnten die Menschen in Notfällen und bei Katastrophen einfacher, schneller und zielgenau gewarnt werden. Das Ministerium hatte die Mobilfunk-Warn-Verordnung erarbeitet. Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gehöre die Sicherstellung, dass Warnungen jederzeit entgegengenommen und verarbeitet werden könnten. Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.
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Menschen nicht rechtzeitig vor Flut gewarnt
Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden. 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden. Das BBK setzt auf einen „Warn-Mix“, zu dem bisher Sirenen, Ansagen im Rundfunk, Warnungen per App und auf Ansagetafeln gehören. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt allerdings nicht beim Bund, sondern in den Ländern.