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Reiserecht, Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 16.02.2023

Verspätungen und Flug­ausfälle

Lufthansa-Chaos: Reiserechtler sieht Entschädigungs­ansprüche

Welche Rechte betroffene Reisende haben

Vor allem rund um das Drehkreuz Frankfurt haben IT-Probleme bei Lufthansa für Chaos gesorgt. Verspätungen und Flug­ausfälle waren die Folge.

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Passagieren, deren Flug in Folge gestörter IT-Systeme bei der Lufthansa ausgefallen oder stark verspätet ist, könnte nach Einschätzung eines Reise­rechtlers eine Ent­schädigung zustehen. „Wenn ein System von der Lufthansa ausfällt, ist das ein haus­gemachtes Problem. Das führt dazu, dass Fluggäste Ansprüche auf Ausgleichs­zahlungen haben“, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott aus Hannover.

Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung

Der Hintergrund: Die EU-Flug­gastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurz­fristigen Flugabsagen unter gewissen Voraus­setzungen Ausgleichs­zahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.

Unterschiedliche Ansichten zu möglichen Entschädigungen

Ob die Passagiere Anspruch darauf haben, hängt in der Praxis oft davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann - zum Beispiel extremes Wetter. Das sieht Reiserechtler Degott im Fall der Lufthansa-IT-Probleme, die durch bei Bauarbeiten an einer Bahnstrecke durch­trennte Glasfaser­leitungen ausgelöst wurden, nicht gegeben. Doch es gibt andere Ansichten.

Zwar lautete auch die Einschätzung des Fluggast­rechte-Portals Airhelp zunächst, dass Passagiere auf Entschädigungs­zahlungen pochen könnten - einige Stunden später schwankte man in einem aktualisierten Statement allerdings um: Da es sich um einen technischen Fehler außerhalb der Verantwortung der Lufthansa handle, gelten in diesem Fall keine Entschädigungs­ansprüche der Passagiere, hieß es darin.

Beim Mitbewerber Flightright wiederum sieht man eher Chancen für eine Ent­schädigung: „Nach unserem Dafürhalten sprechen mehr Gründe dafür, dass Fluggästen ein Anspruch zusteht. Da es dazu aber keine direkt anwendbare Rechts­sprechung gibt, werden sich mit dieser Sache sicherlich die Gerichte beschäftigen müssen“, wird der Leiter der Flightright-Rechts­abteilung, Oskar de Felice, in einer Mitteilung des Fluggast­rechte-Portals zitiert.

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Ansprüche auf Alternativbeförderung und Verpflegung

Unabhängig vom möglichen Anspruch auf Entschädigungen können Passagiere bei Flug­verspätungen ab drei Stunden und Flug­ausfällen auf eine Ersatz­beförderung bestehen - bei Flügen innerhalb Deutschlands werden hier seitens der Airlines oft Zugtickets angeboten.

Die Lufthansa hatte betroffene Passagiere bei Flügen innerhalb Deutschlands darum gebeten, ein Bahnticket zu buchen und dann über die Website der Airline (lh.com) die Erstattung zu beantragen.

Generell gilt außerdem

Die Fluggesellschaft muss ab einer gewissen Wartezeit die Passagiere am Flughafen mit Essen und Trinken versorgen und gegebenenfalls in einem Hotel unterbringen.

Gut zu wissen

Ab einer Verspätung von fünf Stunden hat man auch die Option, das Geld fürs Ticket zurückzuverlangen. Dann muss man sich allerdings selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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