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Arbeitsrecht | 01.07.2021

Ferienjob

Mehr Taschengeld durch Ferienjobs

Was es zu beachten gilt

Jugendliche verdienen sich in Ferienjobs gerne etwas dazu. Doch nicht nur für das Geld lohnt sich ein Einsatz in der freien Zeit.

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Wer einen Ferienjob antritt, sollte darauf achten, dass die Arbeits­bedingungen in einem Arbeits­vertrag festgehalten sind. Weil es meist ohnehin um eine befristete Anstellung geht, muss der Vertrag nach Ende des Ferienjobs nicht gekündigt werden. Das erklärt die Bundes­agentur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf.de“.

Wichtig:

Ferienjobs müssen leichte Tätigk­eiten sein, gefährliche oder harte körperliche Jobs sind nicht erlaubt. Was darüber hinaus erlaubt ist, regelt das Jugend­arbeits­schutz­gesetz (JArbSchgG). Demnach müssen Ferien­jobber zum Beispiel in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein.

Arbeitszeit

Zudem gilt eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden am Tag. Ferien­jobber dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr und nicht mehr als insgesamt vier Wochen pro Jahr arbeiten. Auch am Wochenende und an Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Einverständniserklärung der Eltern

Wer noch nicht volljährig ist, braucht auch eine schriftliche Ein­verständnise­rklärung seiner Eltern oder Erziehungs­berechtigten für den Betrieb, heißt es in dem Beitrag.

Den meisten Jugendlichen geht in ihrem Ferienjob darum, etwas Geld dazu­zuverdienen. Planet-Beruf weist darauf hin, dass man die Zeit auch darüber hinaus sinnvoll nutzen kann.

Ferienjob kann Kontaktbörse sein

So kann der Ferienjob etwa eine Möglichkeit sein, um Kontakte zu knüpfen oder Abläufe im Betrieb kennen­zulernen. Das kann später hilfreich sein, wenn es etwa um die Ausbildungs­platzsuche geht.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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