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Wer einen Ferienjob antritt, sollte darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsvertrag festgehalten sind. Weil es meist ohnehin um eine befristete Anstellung geht, muss der Vertrag nach Ende des Ferienjobs nicht gekündigt werden. Das erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf.de“.
Wichtig:
Ferienjobs müssen leichte Tätigkeiten sein, gefährliche oder harte körperliche Jobs sind nicht erlaubt. Was darüber hinaus erlaubt ist, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchgG). Demnach müssen Ferienjobber zum Beispiel in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein.
Arbeitszeit
Zudem gilt eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden am Tag. Ferienjobber dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr und nicht mehr als insgesamt vier Wochen pro Jahr arbeiten. Auch am Wochenende und an Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
Einverständniserklärung der Eltern
Wer noch nicht volljährig ist, braucht auch eine schriftliche Einverständniserklärung seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten für den Betrieb, heißt es in dem Beitrag.
Den meisten Jugendlichen geht in ihrem Ferienjob darum, etwas Geld dazuzuverdienen. Planet-Beruf weist darauf hin, dass man die Zeit auch darüber hinaus sinnvoll nutzen kann.
Ferienjob kann Kontaktbörse sein
So kann der Ferienjob etwa eine Möglichkeit sein, um Kontakte zu knüpfen oder Abläufe im Betrieb kennenzulernen. Das kann später hilfreich sein, wenn es etwa um die Ausbildungsplatzsuche geht.
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