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Umweltrecht und Verbraucherrecht | 19.01.2023

Mehrweg­angebots­pflicht

Mehrweg-Pflicht für Gastronomie: Was heißt das für die Kunden?

Einweg- oder Mehrwegv­erpackungen: Ab 2023 haben alle die Wahl

Ärgert Sie das auch? Im Restaurant abgeholtes oder geliefertes Essen steckt in unzähligen Plastik-Ver­packungen, die geleert im Müll landen. Ab 2023 kann sich das ändern, wenn Sie wollen.

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Ab 2023 haben alle die Wahl: Man kann bei der Mitnahme von Getränken und Speisen im Restaurant, im Café oder in der Bar entscheiden, ob es Einweg- oder Mehrwegv­erpackungen sein sollen. Auch bei Liefer­diensten und Catering kann man das aussuchen. Das war bislang nicht so. Aber im neuen Jahr gibt es die Pflicht, Mehrweg­alternativen fürs Essen und Trinken zum Mitnehmen als Alternative zu Einweg­verpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunststof­fanteil anzubieten. Das Ziel: Verpackungs­müll reduzieren.

So funktioniert das Mehrweg-System:

Das Mehrweg­geschirr wird gegen ein Pfand ausgegeben, das beim Zurück­geben wieder ausgezahlt wird. Alternativ kann man in seinem Stammcafé oder in seinem Lieblings­restaurant auch bei jeder Abholung das gebrauchte Geschirr gegen das neu gefüllte austauschen.

Allerdings rät Saskia Erdmann, Nachhaltigkeits­expertin bei der Verbraucher­zentrale Berlin, zur zeitnahen Rückgabe. Die Gefäße fehlen dem Restaurant sonst, das seinen Bestand dann vergrößern muss. Was letztlich heißt: Es müssen mehr Mehrweg­becher produziert werden, was Ressourcen verbraucht und die Nach­haltigkeit des Systems verschlechtert.

Übrigens: Es gibt Mehrweg­systeme, die in vielen Läden genutzt werden - und entsprechend auch in all diesen Läden zurück­gegeben werden können.

Ausnahme: Pizzakarton und Aluschale

Betroffen sind nur Verpackungen mit Kunststoff. Die Gastronomen müssen keine Alternative zu Pizza­kartons oder Aluschalen anbieten, so die Verbraucher­zentrale Sachsen. Und kleine Betriebe wie Imbissbuden, die höchstens fünf Beschäftigte haben und deren Verkaufs­fläche maximal 80 Quadrat­meter beträgt, sind nicht von der Pflicht betroffen. Aber sie müssen selbst mit­gebrachte Behälter der Kunden befüllen, heißt es im Verpackungs­gesetz.

Das bringt das Mitmachen:

Es klingt natürlich erst mal aufwendig: Mehrweg­becher daheim ausspülen, aufbewahren, zurück­bringen - statt sie einfach direkt wegzuwerfen. Aber man hilft bei der Ressourcen­schonung und das ist Umwelt­schutz.

Dass Mehrweg­becher gespült werden müssen, ändert übrigens nichts daran, dass sie nachhaltiger sind als Einweg­verpackungen. Zwar schlage die Reinigung in der Umwelt­bilanz negativ zu Buche, trotzdem sind Mehrweg­behälter ökologisch vorteil­hafter - gerade dann, wenn sie häufig genutzt werden. Das teilt das Projekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ mit. Mehrweg­behälter schnitten in der Klimabilanz nach zehn Nutzungen besser ab als die Einweg­verpackungen, deren Herstellung weniger aufwendig ist.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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