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Kann ein Mieter trotz Vereinbarung die Räume nicht nutzen - kann er die Miete kürzen
Sollten die Räume etwa mit Müll oder Gerümpel des Vormieters vollstehen, muss der Vermieter dafür sorgen, dass sie rechtzeitig entrümpelt sind. Also spätestens bis zum Beginn des neuen Mietverhältnisses. Denn kann der neue Mieter den Keller trotz Vertragsvereinbarung nicht nutzen, darf er die Miete um etwa 5 bis 10 Prozent kürzen (vgl. Mietminderungstabelle - Mietmangel: Keller ).
Anwalt für Mietminderung
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