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Immobilienrecht und Mietrecht | 05.10.2015

Wohnungsübergabe

Mieter müssen nicht persönlich zur Wohnungsübergabe erscheinen

Zusendung des Schlüssels reicht aus

Im Prinzip muss der Mieter dem Vermieter nur die Schlüssel zukommen lassen, zum Beispiel per Post oder durch Einwurf in dessen Briefkasten.

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Mieter trägt Verantwortung dafür, dass die Schlüssel auch beim Vermieter ankommen

Es liegt aber in der Verantwortung des Mieters, dass die Schlüssel auch beim Vermieter ankommen. Gehen diese auf dem Postweg verloren, ist die Wohnung nicht zurückgegeben, und der Mieter muss gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Schlüsselübergabe an Nachbarn reicht nicht aus

Auch eine Schlüsselübergabe an den Nachbarn reicht für eine Wohnungsübergabe nicht aus. Es sei denn, der Nachbar ist für die Entgegennahme des Schlüssels vom Vermieter bevollmächtigt.

Eine persönliche Wohnungsübergabe ist jedoch ratsam

Grundsätzlich ist ohnehin eine persönliche Wohnungsübergabe mit dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zu empfehlen. Hierbei kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Dann wissen beide Seiten, welche Arbeiten an der Wohnung noch ausstehen. So lassen sich Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution vermeiden.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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