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Arbeitsrecht und Unfallversicherungsrecht | 16.01.2023

Unfall­versicherung

Mittags­pause: Unfall­versichert vom Homeoffice ins Restaurant?

Ein Arbeits­unfall muss im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen

In der Mittags­pause sind Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer auf dem Weg vom Betrieb zur Kantine oder zum Restaurant gesetzlich Unfall­versichert. Doch gilt das auch fürs Homeoffice?

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Auch wer im Homeoffice arbeitet, verlässt in der Mittags­pause ab und an das Haus - etwa um in einem Restaurant etwas zu essen. Doch was, wenn einem auf dem Weg dorthin etwas zustößt? Gilt auch dann der gesetzliche Unfall­versicherungs­schutz, der Arbeits­unfälle und Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeits­stelle ereignen, umfasst?

Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb des eigenen häuslichen Bereichs sind nicht gesetzlich Unfallversichert

Nein, erklärt die Verwaltungs-Berufs­genossenschaft (VBG) auf ihrem Portal „Certo“. Wege zur Nahrungs­aufnahme außerhalb des eigenen häuslichen Bereichs stünden - anders als im Betrieb - bei Beschäftigten im Homeoffice nicht unter Versicherungs­schutz. Dies gelte auch für Wege, die man zurücklegt, um Nahrungs­mittel für die Pause einzukaufen. Auf dem Weg vom Homeoffice zum Supermarkt ist man in der Mittags­pause also nicht gesetzlich Unfall­versichert.

Und wie sieht es auf dem Weg in die Küche aus?

Geht man während der Arbeit im Homeoffice in die eigene Küche, um etwas zu trinken - und stolpert dabei etwa über Kinder­spielzeug, hängt der Versicherungs­schutz davon ab, ob der Unfall privat oder beruflich bedingt war.

Müssen Sie sich zum Beispiel auf dem Weg in die Küche beeilen, weil die nächste Video­konferenz mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in wenigen Minuten beginnt und Sie vorher unbedingt etwas trinken müssen, ist der Fall laut VBG klar: Sie sind versichert. Schließlich wäre es ohne die beruflich bedingte Eile nicht zum Sturz gekommen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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