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Verbraucherschutzrecht | 02.09.2015

Kieselgraue Telefone

Monatliche Miete fürs Telefon: Alte Verträge kündigen

Telefonkauf statt Telefonmiete spart Kosten

Es mutet an, wie eine Geschichte aus längst vergangenen Zeiten: „Auch im Jahr 2015 bezahlen Verbraucher noch monatlich Miete für Telefone aus früheren Zeiten“, weiß Martina Totz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Betroffen sind beispielsweise der FeTAp (Fernsprechtischapparat)61(1) in „kieselgrau“ mit Zusatzklingel, das Telefon „Actron B“ oder das Modell „Dallas“. Insbesondere Verbraucher, die ihren Telefonschluss noch zu Zeiten der Bundespost beantragt haben, sind davon betroffen

Telefonrechnungen sollten auf Posten wie analoge Festnetztelefone und Telefonzusatzgeräte überprüft werden

Die Telekommunikationsexpertin Totz rät gerade älteren Kunden der Deutschen Telekom GmbH, ihre Telefonrechnung auf Posten wie analoge Festnetztelefone und Telefonzusatzgeräte, wie beispielsweise separate Klingeln, zu prüfen. In der Regel werden hierfür monatlich Beträge zwischen zwei und vier Euro berechnet.

Zusatzgeräte können gesondert gekündigt werden

Telefonkunden haben die Möglichkeit, diese Geräte gesondert zu kündigen. Einen Musterbrief der Verbraucherzentrale zum Download finden Ratsuchende hier: Musterbrief Kündigung Mietgerät. Gerade wenn diese nicht mehr in Gebrauch sind, kann so pro Jahr ein erklecklicher Betrag gespart werden.

Telefonkauf statt Telefonmiete spart Kosten

Sollen die Telefone noch über einen längeren Zeitraum genutzt werden, ist der Kauf einer Miete vorzuziehen: „In der Regel hat sich der einmalige Kaufpreis im Vergleich zu einem jahrzehntelangen Mietpreis schnell amortisiert“, informiert die Verbraucherschützerin.

Nach Umstellung der Technik auf die Internettelefonie kommt das aus für die alten Geräte

„Spätestens mit der Technikumstellung von analoger beziehungsweise ISDN-Telefonie auf die Internettelefonie (VoIP) macht der Betrieb der alten Geräten keinen Sinn mehr, denn ausgehende Anrufe können nicht mehr getätigt werden“, erklärt Totz.

Quelle: VBZ/DAWR/ab
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