Werbung
Das neuartige Coronavirus hat bereits dazu geführt, dass Schulen in Deutschland zwischenzeitlich schließen mussten. Spätestens wenn es im Umfeld erste Verdachtsfälle gibt, dürften sich manche Eltern fragen: Darf ich mein Kind zu Hause lassen und nicht zur Schule schicken, um es vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 zu schützen?
Die Rechtslage ist eindeutig
Ganz unabhängig davon, was medizinisch sinnvoll ist, ist die Rechtslage dazu eindeutig: „Nein, das dürfen Eltern nicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster.
Schulpflicht trotz Coronavirus
Das gilt jedenfalls bei schulpflichtigen Kindern. „Solange sich das Gesundheitsamt oder die Schule nicht entscheiden, die Schule zu schließen, müssen Kinder da hingehen“, erklärt er. Eine Ausnahme von der Schulpflicht besteht, wenn das Kind krank ist.
Bei Verletzung der Schulpflicht droht ein Bußgeld
„Wer sich nicht an die Schulpflicht hält, dem droht theoretisch ein Bußgeld“, erläutert Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster. Bei häufigerem Fehlen kann dies bei 200 Euro liegen. In Extremfällen kann sogar das Sorgerecht bei der Verletzung der Schulpflicht eingeschränkt werden.
Für Kita-Kinder liegt die Entscheidung bei den Eltern
Anders sieht es bei kleineren Kindern aus, die noch in die Kita gehen. „Da können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind hinschicken oder nicht“, sagt der Fachanwalt.
Ob es jedoch für das Kind das Beste ist, wenn es zu Hause allein mit ängstlichen Eltern sitzt, sei natürlich eine andere Frage. „Aber das muss dann eben jeder selbst entscheiden.“
Werbung