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Arbeitsrecht | 01.11.2022

Arbeitszeit­verkürzung

Muss ich auf Verlangen des Betriebs meine Arbeitszeit verkürzen?

Kurzarbeit als Instrument der Arbeitszeit­verkürzung

Geht es mit der Wirtschaft bergab, kommen auch Arbeitgeber verstärkt in Bedrängnis. Was, wenn das Unternehmen auf einmal darauf drängt, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit verkürzen?

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Herrscht im Unternehmen Krisen­stimmung, sind Beschäftigte oft darauf bedacht, alles zu tun, um ihren Job zu halten. Müssen sie auf Verlangen des Arbeit­gebers auch ihre Arbeits­stunden reduzieren?

Arbeitszeitverkürzung durch Kurzarbeit möglich

Ein Arbeitgeber könne bei entsprechenden Regelungen im Arbeits­vertrag oder in Betriebs­verein­barungen in wirtschaftlichen Krisen­situationen zwar verlangen, dass die Arbeitszeit verkürzt wird, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeits­recht in Berlin. „Es ist aber genau für diese Fälle vorgesehen, dass die Agentur für Arbeit dann Kurz­arbeiter­geld bezahlt.“

Die Voraussetzung

Kurzarbeit können Betriebe anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Entgelt­ausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die Beschäftigten erhalten dann 60 beziehungs­weise 67 Prozent des Netto-Entgelts als Kurz­arbeiter­geld.

Arbeitszeitkonten in Saisonbetrieben

In Jobs, in denen nicht stetig dieselbe Arbeits­menge anfällt - etwa in Saison­betrieben - „arbeitet man häufig mit Arbeitszeit­konten“, so der Fachanwalt weiter. In Zeiten des Hoch­betriebs bekommen Beschäftigte weiter ihr reguläres Gehalt ausgezahlt, die Über­stunden werden ihrem Arbeitszeit­konto gutgeschrieben. In der schwachen Saison können diese Plusstunden durch Freizeit bei Fortzahlung des regulären Gehalts abgebaut werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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