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Arbeitsrecht | 20.06.2022

Ausbildung

Muss ich in der Ausbildung Über­stunden machen?

Über­stunden während der Ausbildung nur auf freiwilliger Basis und bezahlt

Das Projekt muss fertig werden, der Kunde wartet: Über­stunden sind im Arbeits­alltag keine Seltenheit. Aber müssen dann auch Azubis ran?

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Viel Eigen­verantwortung tragen und ein ge­schätztes Mitglied im Team sein: Azubis freuen sich, wenn sie ernst genommen werden. Aber heißt das, dass auch sie länger bleiben müssen, wenn Über­stunden anfallen?

Keine Pflicht zu Überstunden

In der Regel sind Über­stunden nicht erlaubt. Im Ausbildungs­vertrag sind Ausbildungs­dauer sowie die tägliche und wöchentliche Ausbildungs­zeit vereinbart - und die sind so angelegt, dass sie zur Vermittlung der Lerninhalte ausreichen. „Dann gehen Über­stunden eigentlich gar nicht“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeits­recht in Offenburg.

Der springende Punkt: Ein Ausbildungs­verhältnis ist kein Arbeits­verhältnis. „Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen“, so Markowski. Auszubildende sind folglich grund­sätzlich nicht verpflichtet, Über­stunden zu leisten.

Mehrarbeit nur für Ausbildungszweck zulässig

Es kann aber Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn Regelungen in einer Betriebs­vereinbarung oder im Tarif­vertrag auch mal Über­stunden zulassen. „Dann können auch im Ausbildungs­verhältnis Arbeits­stunden vorkommen, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen.“

Entscheidend ist Fachanwalt Markowski zufolge aber, dass diese Stunden dem Ausbildungs­zweck dienen. „Und deswegen muss gleich­zeitig jemand da sein, der die Ausbildung ver­antwortet.“ Heißt: Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss die längere Ausbildungs­zeit begleiten und überwachen. Auszubildende mit an einer Maschine einzusetzen und Über­stunden machen zu lassen, damit ein Auftrag fertig wird, geht also nicht.

Verlangt der Betrieb das dennoch ohne Grundlage in einer Betriebs­vereinbarung oder im Tarif­vertrag, können Auszubildende ablehnen. Rein rechtlich darf dann keine Abmahnung oder Kündigung drohen. „Aber natürlich ist es an der Stelle immer ein bisschen schwierig für die jungen Menschen, dem Chef zu sagen: „Ich mach das nicht““, schränkt Markowski ein. Hier sei es wichtig, dass Betriebs­räte oder die Jugend- und Aus­zubildenden­vertretung - sofern es sie im Unternehmen gibt - darauf achten, dass die Regularien eingehalten werden.

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Freizeitausgleich für Überstunden

Kommt es doch dazu, dass mal mehr gearbeitet werden muss, dann sind die Über­stunden laut Markowski zu vergüten. Auch ein Freizeit­ausgleich ist möglich. So sieht es das Gesetz vor. „Zuschläge gibt es nur, wenn die geltenden Tarif­verträge das vorsehen“, sagt der Fachanwalt. Und in jedem Fall gilt: Auch bei Über­stunden muss die gesetzliche Höchst­arbeitszeit beachtet werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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